Die Lage ist ernst, es steht mehr auf dem Spiel als wir zunächst vermuten mögen: Die Medien-Landschaft hat sich in den letzten zwanzig bis dreißig Jahren ganz dramatisch verändert. Nicht nur hier, auch sonst in Europa und den USA sowie in anderen Industrieländern hat die Medienvielfalt und -Qualität gewaltig abgenommen. Zwar gab es früher weder Facebook noch Twitter (X), noch gab es Tik-Tok oder YouTube oder "Elektronische Netzwerke" und dergleichen - es gab jedoch viel, viel mehr qualitativ anspruchsvolle, selbständige Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften. Soziale Medien sowie "elektronische Netzwerke" (z.B. Xing, LinkedIn) haben jedoch eine andere Qualität, verglichen mit den klassischen Medien, insbesondere im Vergleich zu anspruchsvollen, selbständigen Zeitungen. Das Problem: Um uns eine fundierte eigene Meinung bilden zu können benötigen wir hochwertige Informationen - verlässliche, korrekte und relevante Informationen, keine Enten, keine Fake-News.
Wegen des extremen Rückgangs an anspruchsvollen (Print-)Medien sind wir auf elektronische Medien angewiesen. Bei den Massenmedien kommen wir ohne Rundfunksender, insbesondere ohne Fernsehsendungen, jetzt nicht mehr aus, wenn wir uns unsere eigene Meinung bilden wollen, um zum Beispiel eine Entscheidung bei einer politischen Wahl treffen zu können. Daher müssen wir meines Erachtens die öffentlichen-rechtlichen Rudfunker ganz besonderes im Auge behalten und sie auf ihre Leistungspflichten hinweisen.
Die Anstalten der ARD sowie das ZDF sind nicht nur verpflichtet Kultur und Unterhaltung sowie Wissenschaft und Bildung auszustrahlen, sondern auch Meldungen, Nachrichten und Berichte sowie Reportagen und Features zu liefern. Und ihre Leistungen haben den Ansprüchen zu genügen, die von Gesetz und Rechtsprechung an sie gestellt werden. Nur wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten ihre Leistungspflichten voll und ganz erfüllen, nur dann sind wir gesetzlich verpflichtet unseren Rundfunkbeitrag (vollständig) zu leisten.
Einige Mitbürgerinnen und Mitbürger bezeichnen den Rundfunkbeitrag als Zwangsabgabe, die sie nicht entrichten wollen. Etliche davon haben Festsetzungs- und Bußgeldbescheide erhalten - und manche sind vor Gericht gezogen, hatten jedoch keinen Erfolg. Wer sich die Mühe macht wird Folgendes feststellen: Die weit, weit überwiegende Mehrheit hat sich "grundsätzlich" gegen eine "Zwangsbeteiligung" ausgesprochen, aus verschiedenen Gründen. Verschwindend wenige haben mit der Qualität des Programms argumentiert und ich selbst habe noch niemand getroffen, der zunächst einmal den ÖRR als solchen anerkannt hat, jedoch die Erfüllung aller (!) Leistungspflichten - im Sinne der Vorgaben des geltenden Rundfunkrechts und der Entscheidungen des BVerfG - bezweifelt.
Zu allererst sind zum Beispiel die Mitglieder des Fernsehrats des ZDF verpflichtet alle Sendungen zu kontrollieren, inwieweit diese den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies ist allerdings die gesetzliche Aufgabe des Fernsehrates des ZDF. Dieselbe Pflicht haben auch die Rundfunkräte in allen Anstalten der ARD.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 unter anderem ausgeführt (Zitat): "Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann." ... "Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE 119, 181 <217>; 136, 9 <29 Rn. 31>)." (Zitatende)
Dieses Urteil des BVerfG, sowie die früheren Urteile des BVerfG (Ausgewogenheit, Unparteilichkeit, Wahrheitspflicht), sind der Maßstab, den die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates anzulegen haben, wenn sie die Inhalte der verschiedenen Sendungen (Sendeformate) prüfen. Es bestehen bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern m.E. zurecht Zweifel, ob zum Beispiel alle Informations-Sendungen, Tagesschau, Tagesthemen sowie ZDF-Heute und ZDF-Heute-Aktuell, alle BVerfG-Kriterien erfüllen. Den ZDF-Fernsehrat mit einer "Gelben Karte" zu verwarnen ist m.E. gerechtfertigt. Im Übrigen hat das Forschungsinstitut Media Tenor Ende 2023 festgestellt, dass Anstalten der ARD und das ZDF teilweise einseitig berichten - es gibt also Nachweise für die Vernachlässigung der Kontrolle durch den ZDF-Fernsehrat - und die Fernsehräte der Anstalten der ARD.
Jörg Stimpfig