Sehr geehrter Herr Gniffke, sehr geehrte Damen und Herren in verantwortlicher
Position des ÖRR,
Herr Lauterbach wollte offensichtlich laut der freigeklagten Schwärzungen der
RKI Files während der politischen Corona Krise sogar _1G_ durchsetzen!
(siehe z.B.:
https://reitschuster.de/post/es-wird-immer-unfassbarer-lauterbach-wollte-1g-fuer-handel-und-restaurants/)
Ungeimpfte hätten demnach sogar mit Genesenen-Nachweis keinen Supermarkt o.ä.
mehr betreten dürfen.
*Wer derartiges fordert darf nicht weiter Minister bleiben!*
Hier hilft keine Entschuldigung und auch nicht die Rücknahme der Forderung, wie
auch immer dies zustande gekommen ist.
Der Umgang der Medien, des ÖRR und der Politik mit der politischen Corona Krise
bleibt unverständlich.
Insbesondere die Entgleisungen der Politiker gegenüber Ungeimpften und
Maßnahmen-Kritikern, das divide et impera, während der politischen Corona Krise,
wurde bis heute nicht aufgearbeitet:
*Leugner, Schwurbler, Tyrannen, Pack, verzichtbare Blinddärme, Sozialschädlinge,
Ratten, Primitive, Nazis, mit dem Finger sollte auf uns gezeigt werden sollte,
wir waren angeblich "raus aus der Gesellschaft" und „zu prügeln“!*
Sie stehen in der Pflicht, nach § 11 Satz 2 des Rundfunkstaatsvertrages für
umfassende Aufarbeitung zu sorgen.
Die Verantwortlichen müssen sich glaubwürdig entschuldigen und um Verzeihung bitten.
Ungeimpfte und Maßnahmen-Kritiker müssen rehabilitiert werden.
Mit freundliche Grüßen
Jens Knipphals
Zahnarzt i.R.
Sie haben m.E. vollkommen Recht, lieber Herr Knipphals.
Vielen herzlichen Dank für Ihr Engagement, lieber Herr Knipphals.
Es ist ganz prima, dass Sie sich an Herrn Gniffke als Vorsitzenden der ARD und Intendanten des SWR sowie an die anderen Herrschaften in verantwortlicher Position des ÖRR wenden.
Sie fordern die umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit. Meines Erachtens völlig zurecht.
Allerdings gilt Ihre Forderung nach umfassender Aufklärung für jedes politische Handeln, das für eine Wahlentscheidung relevant sein könnte - und das ist sehr vieles. Doch genau das ist der Zweck des ÖRR, uns umfassend, ausgewogen und überparteilich zu informieren.
Es bestehen m.E. zurecht Zweifel an überparteilicher, ausgewogener Berichterstattung, vielmehr ist bei einigen Mitbürgern das Gefühl entstanden, dass der ÖRR zensiert und einseitig berichtet. Für die einsitige Berichterstattung gibt es Belege - Fakten, die dem Beweis zugänglich sind. Das Forschungsinstitut Media Tenor beschäftigt sich - neben anderen empirischen Untersuchungen - seit 30 Jahren regelmäßig mit den Inhalten der Sendungen des ZDF's und denen der Anstalten der ARD. Aktuelle Ergebnisse: Tagesschau und Tagesthemen sowie Heute und Heute-Journal sowie der DLF berichten einseitig. Aufschlußreich ist das Interview Schatz / Rieck auf YouTube. Die Daten stehen auf der Website von Media Tenor (kostenlos) zur Verfügung.
Ich fürchte, lieber Herr Knipphals, dass Sie - trotz berechtigtem Interesse - entweder gar keine Antwort bekommen oder eine keineswegs befriedigende Reaktion.
Es gibt nach meiner fundierten Überzeugung nur einen Weg, der zum Erfolg führen kann: Kürzung - nicht Verweigerung - des Rundfunkbeitrags, mit der Begründung, dass der ÖRR seinen Pflichten nur teilweise, jedoch nicht ganz, nachkommt. Maßstab für die grundsätzlichen Leistungspflichten sowie den Umfang dieser Pflichten sind das Rundfunkrecht und insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Anschließend stehet der Weg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit offen, der etliche Vorteile gegenüber einer Klage vor Amts- oder Landgerichten hat.
Wenn Sie sich die Mühe machen und alleine einmal das Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2018 durchlesen, dann sehen Sie, dass der ÖRR nur dann Gebühren bekommt, wenn er seinen Pflichten nachkommt.
Eine wesentliche Pflicht ist die wahrheitsgemäße Aufklärung der Öffentlichkeit - insbesondere über politische Vorgänge, die für Wahlentscheidungen relevant sind, wie schon gesagt.
Aufgrund einer meiner Behinderungen bin ich von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren befreit. Deshalb kann ich den Weg der Kürzung der Gebühren und den anschließenden Rechtsweg leider nicht beschreiten. Allerdings bin ich vom Fach; ich habe (nebenberuflich) an der Universität Stuttgart 24 Jahre doziert, u.a. Popular- und Fachjournalismus, Urheber- und Medienrecht etc. - ich bin Schüler von Dr. Egon Wagner, dem langjährigen Justiziar des SWF und Lehrbeauftragten der Universität Hohenheim, und ich bin Schüler von Dr. Gerhard Maletzke, dem ehemaligen Leiter des wissenschaftlichen Dienstes des SDR und Honorarprofessors der Universität Hohenheim. Mir sind die Rundfunkurteile des BVerfG sowie das Rundfunkrecht ein Begriff.
Die Kontrollfunktion über den ÖRR haben zunächst die Rundfunkräte sowie die Fernsehräte (ZDF) auszuüben. Diese müssen zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden.
Ungeachtet dessen halte ich es für richtig, Ihr Anliiegen auch an Prof. Dr. Gniffke sowie die Verantwortlichen in den Redaktionen des ÖRR zu richten. Ich bin sehr gespannt, ob und in welcher Form reagiert wird.
Allerbeste Wünsche und viele Grüße aus Stuttgart
Ihr Jörg Stimpfig
Sie haben mit Ihren Argumenten und Vorwürfen in Ihrem Brandbrief natürlich vollkommen recht. Ich bin auch eine Ungeimpfte und fand die Zeit der Diffamierung und ‚das am Pranger stehen‘ fürchterlich. Aber der Staat macht ja keine Fehler und muss sich demzufolge nicht entschuldigen.
Eine Bitte um Verzeihung macht das Ganze auch nicht ungeschehen. Und wir im Osten sind durch die Wendezeit sowieso einiges gewohnt. Sozusagen abgehärtet.
Kennen Sie die Geschichte von dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm IV?
Er hatte in der Revolution 1848 auf sein Volk schießen lassen und es gab viele Tote.
Die Revolutionäre bahrten danach die Opfer auf dem Platz vor dem Berliner Palais Unter den Linden auf und zwangen ihren Herrscher den Märzgefallenen entblößten Hauptes Referenz zu erweisen. Und er hat es vom Balkon aus getan.