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Stimpfing400

Bitte nicht glauben was hier steht - bitte: Nur selber denken bildet weiter
und macht schlau(er). Unsere Rundfunkanstalten sind sogenannte
"Körperschaften des öffentlichen Rechts" und unterliegen u.a. der
Verwaltungsgerichtsbarkeit, was gewisse Vorteile mit sich bringt, etwa für
die Beibringung von Beweismitteln. Der ÖRR der BRD ist von den (westlichen)
Siegermächten nach dem II. WK extra so konzipiert worden, dass er
regierungs- und parteifern, ausgewogen und neutral zu arbeiten hat. Für
private Medienbetriebe gilt das nicht, vielmehr gehören diese zu den
sogenannten "Tendenzbetrieben", zu denen zum Beispiel auch die Kirchen,
Gewerkschaften und Parteien gehören.
Insbesondere in der letzten Zeit wird die Neutralität und Ausgewogenheit
des ÖRR bestritten, besonders von Menschen, welche den Staatsfunk der DDR
erlebt haben und misstrauisch sind. Wie berechtigt sind diese Sorgen?

Das Institut für Publizistik der Universität Mainz hat gegen Ende
vergangenen Jahres eine Studie veröffentlicht, die meines Erachtens zeigt,
dass die Anstalten der ARD und das ZDF nicht mehr neutral und ausgewogen
berichten. Noch klarer zeigen das die Ergebnisse von Media Tenor, einem
Forschungsinstitut, das in der Schweiz ansässig ist. Christian Rieck
bespricht die Resultate mit Roland Schatz, der Media Tenor vor 30 Jahren
gegründet hat: "ARD und ZDF berichten einseitig", lautet das Gesamtergebnis
der Studie, die Prof. Rieck anfangs diesen Jahres mit Prof. Schatz
besprochen hat.

Wie machtlos sind wir als Mediennutzer - und was machen die Mitglieder des
jeweiligen Rundfunkrats angesichts der Ergebnisse dieser Studien?
Bekanntlich hat jede Rundfunkanstalt der ARD sowie das ZDF einen
Rundfunkrat, der - neben anderen Aufgaben - sowohl die Inhalte des
jeweiligen Hörfunk- als auch des Fernseh-Programms zu überwachen hat.
Der Rundfunkrat des SWR - um ein Beispiel zu nennen - setzt sich aus 74
Mitgliedern zusammen. Dem SWR-Rundfunkrat gehören die verschiedensten
Personen an: Unter anderem auch Leandro Cerqueira Karst vom
Landesschülerbeirat Baden-Württemberg, Jan Dietz vom Bund der Selbständigen
Baden-Württemberg, Ute Augustyniak-Dürr von der Römisch-Katholischen Kirche
Baden-Württemberg, Marc Groß von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in
Baden-Württemberg, Dorothee Wüst von der Evangelische Kirche
Rheinland-Pfalz, Marianne Kugler-Wendt vom Deutschen Gewerkschaftsbund
Landesbezirk Baden-Württemberg, Vertreter der Bauern sowie von Handwerk,
Handel und Industrie, Sportverbände, Parteien und vielen Gruppierungen
mehr. Die Liste der 74 Mitglieder des Rundfunkrats des SWR ist im Internet
zu finden.
Eine Reaktion seitens der Rundfunkräte auf die Ergebnisse der Studien aus
Mainz und der Schweiz ist mir nicht bekennt. Ebensowenig ist mir bekannt,
dass die Rundfunkräte auf die Kritik, Regierungs- und Parteimitglieder
würden Einfluss auf Inhalte von Sendungen nehmen, in konkreter Weise und
nachvollziehbar begründet reagiert hätten.
Wieso sollten wir uns nicht an die Mitglieder des jeweiligen Rundfunkrats
wenden und Beschwerden vortragen und uns nicht auch auf die Ergebnisse der
Studien des Instituts für Publizistik der Universität Mainz sowie von Media
Tenor berufen dürfen - wer kann uns das verbieten? Ein Aufruf zum Boykott
der Zahlung von "Rundfunkgebühren" und Einzahlung auf ein Sperrkonto, etwa
mit der Begründung, dass die Anstalt ihren gesetzlichen Programmauftrag
nicht korrekt erfüllt, wäre allerdings problematisch, wiewohl ein solches
Unterfangen im Ergebnis Gerichte zwingen würde sich mit der Sach- und
Rechtslage bei den Anstalten der ARD und des ZDF zu beschäftigen.

Ganz anders sieht es bei den Printmedien und den elektronischen Medien aus,
wenn diese im Eigentum von privaten Unternehmen oder sonstigen juristischen
oder natürlichen Personen stehen. Auf deren Inhalte haben wir kaum
Einflussmöglichkeiten, zumal sie oft auch noch unter die sogenannte
"Tendenzschutzklausel" fallen, deren "Tendenz" somit extra geschützt ist.
Fast alle politischen Magazine und Tageszeitungen haben eine
Tendenzschutzklausel in den Arbeitsverträgen mit ihren Redakteurinnen und
Redakteuren. Verstößt ein Redaktionsmitglied gegen die Tendenz des
Medienunternehmens, ist das ein Kündigungsgrund. Für die
Redaktionsmitglieder gilt: "Wes' Brot ich ess', des Lied ich sing." Und das
unterscheidet die Redaktionsmitglieder der privaten Medienunternehmen ganz
erheblich von den Mitarbeitenden der Anstalten der ARD und des ZDF, die
einen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen haben. Wir alle haben
zurecht den Anspruch, dass uns ARD und ZDF neutral, ausgewogen und so
umfassend wie möglich informieren, zumal wir auch noch dafür bezahlen.
Für "die Privaten" gilt zuvorderst die Steigerung des Profits. Auf welchem
Weg es zu mehr Gewinn kommt ist zweitrangig. Diese Tatsache können wir
verbreiten, wir können sie bloßstellen, mehr nicht. Von daher wären die
finanziell unabhängigen Anstalten der ARD und das ZDF die seriöseren
Informationsquellen, wenn sie denn ihre gesetzliche Pflicht erfüllen
würden, wozu wir sie jedoch gerichtlich zwingen können.


Jörg Stimpfig


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