Siehe:
https://www.merkur.de/deutschland/hessen/hessen-tegut-teo-maerkte-muessen-sonntags-
schliessen-zr-92760471.html
https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/wingenfeld-fulda-stadt-stellung-vgh-beschluss-tegut-teo-
maerkte-oberbuergermeister-heiko-92760792.html
Sehr geehrte Damen und Herren,
es erfüllt uns mit entzückendem Erstaunen, dass Hessen seine Mission, den Kampf gegen
moderne Auswüchse der Chrematistik – die bereits Aristoteles als Gift für das Gemeinwesen
erkannte – aufgenommen hat. Schließlich müssen platonische Grundsätze in der
moralischen und politischen Verurteilung wirtschaftlicher Aktivitäten beachtet werden, um die
Schließung der autonomen Tegut teo Verkaufsläden an Sonn- und Feiertagen zu erreichen.
Platos Position dazu war die Folgende:
“Nehmt vor allem zuerst ( ... ) Gesetze an, von denen ihr erkennt, dass sie euern Sinn und
euer Verlangen nicht auf Gelderwerb noch Reichtum hinlenken werden, sondern von den
drei Gütern, die es gibt, Seele, Leib und Besitz, der Trefflichkeit der Seele den höchsten
Wert beilegen, demnächst der des Leibes, welche der der Seele nachsteht, als drittes und
letztes den Wert des Besitzes aufstellen, welcher dem Leib und der Seele Untertan ist.”
Wir bewegen uns hier zweifelsohne auf den glorreichen Spuren des kanonischen
Zinsverbots des Mittelalters, um ALLE Formen von Geldgeschäften an den HEILIGEN
Feiertagen zu unterbinden. Wie könnte sich die Gesellschaft auch dazu erdreisten Formen
der Annehmlichkeit zu erfinden, die dem augustinischen Zeitverständnis entgegenlaufen,
nachdem nur Gott über die Zeit verfügt. Warum sollten wir den Komfort nutzen, der die
menschliche Arbeit an den heiligen Tagen entbehrlich macht, wenn wir doch Berthold von
Regensburg (1210-1272) haben, der jeden geißelt, der sonntags ohne zu arbeiten
Geldgeschäfte abwickelt. Er meint dazu: “Du aber machst sogar noch Geschäfte während
du die Messe, Predigt oder Frühmesse hörst ( ... ) Ihr Teufel: legt am Jüngsten Tag beim
schrecklichen Gericht davon Zeugnis ab, dass ich Gott seine Zeit eingeklagt habet.”
Wir dürfen nun wohl den goldenen Zeiten frönen, in denen die Hessen entschieden haben,
dass Menschen an heiligen Tagen nur in völliger Abgeschiedenheit zu verharren haben,
fernab jeglicher Möglichkeit, sich mit Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen. Welch ein
hinreißender Schachzug, das 21. Jahrhundert durch restriktive Maßnahmen, in ein
nostalgisches Schattendasein des Mittelalters zurück zu katapultieren.
Wäre die Entscheidung konsequent, dann würden das scholastische und das christliche
Gebot gerechter Preise, die sich am natürlichen Wert von Gütern orientieren, mitbedacht.
Dies hätte wenigstens den Charme, die Inflation einzudämmen. Stattdessen hat sich Hessen
für die wichtigere Sache entschieden - die SONNTAGSRUHE. Wir sollten vielleicht in der
Konsequenz überlegen ein Landesweites Internetverbot an Sonntagen einzuführen, damit
auch sonst keine Einkäufe an diesen ehrwürdigen Tagen getätigt werden können.
Die Idee, dass autonome, arbeitskraftfreie Verkaufsläden an Tagen höchster Besinnlichkeit
und Ruhe ihrem leblosen Dasein herumstehen sollten, ist wahrlich von einer unübertroffenen
ökonomischen und moralischen Genialität geprägt. Warum sollen Bürgerinnen und Bürger in
ihrer Freizeit die Möglichkeit haben, ihre Einkäufe ohne die Hilfe anderer in Geschäften
selbst abzuholen, wenn sie stattdessen die Gelegenheit nutzen könnten, im wundervollen
Gedanken an eine geschlossenen Ladenfront zu verweilen?
Erlauben Sie uns, unsere uneingeschränkte Bewunderung für die Behörden zu bekunden,
die mit solch visionärem Eifer daran arbeiten, die Bevölkerung vor der Aussicht zu bewahren,
dass sie selbst über ihre Zeit und ihre Bedürfnisse entscheiden könnten. Schließlich wissen
wir alle, dass die glorreiche Praxis der gesellschaftlich erzwungenen, sonntäglichen
Niederlegung aller Arbeit im Mittelalter nichts weniger als eine Blütezeit des individuellen
Glücks und der Freiheit darstellte. Während sich die Welt im Jahr 2023 befindet, hält Hessen
an einem Ladenöffnungsgesetz fest, welches die Progressivität des 5. Lateranenenkonzils
(1512-1517) aufhebt und sich an frühmittelalterlichen Regeln des 3. Lateranums (1179)
orientiert, nach dem alle Geldgeschäfte an Sonn- und Feiertagen einem gottgefälligen
Lebensideal widersprechen.
In der hoffnungsvollen Erwartung, dass Hessen weiterhin mit solch weitsichtiger Führung
voranschreitet und uns in eine Ära zurückführen, in der die gesellschaftliche Entwicklung von
wirtschaftsmoralischer Engstirnigkeit, technischer Ignoranz und Restriktionen geleitet wird,
verbleiben wir mit vorzüglicher Zufriedenheit und freundlichen Grüßen.
Ariane Wirker und Marek Liwoch (P.S. Selbstverständlich wurde dieser Leserbrief nicht an
einem Sonntag verfasst, sondern an einem regulären Werktag!)
Ariane Wirker Marek Liwoch
Die Links kann man leider nicht aufrufen!
War mein Fehler, ist behoben,
Danke bestens, es klappt jetzt, man blickt auch als unbedarfter Leser jetzt durch von was gesprochen wird.