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Wegen der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung 2020 den Mehrwertsteuersatz von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Dies geschah zur „Entlastung“ des Gastro-Gewerbes. Eigenartigerweise wurden trotz vollmundiger Aussagen des Gaststättengewerbes an die Kunden „nichts, aber auch gar nichts“ weitergegeben. Im Gegenteil, die Preisschraube wurde überall weiter nach oben gedreht. Die Begründung waren damals gestiegene Energiekosten. 

Zum Ende 2023 soll der MwSt.-Satz wieder auf 19 Prozent angehoben werden. Schon hört man die Gastronomen vollmundig wehklagen, weil sie um Preiserhöhungen nicht herum kämen. Betriebsschließungen und Kundenverluste wären die Folge. Wir Gaststättenbesucher und Kunden des Gastrogewerbes dürfen absolut sicher sein, dass die Preise wesentlich höher angehoben werden, als die gesetzliche Erhöhung ausmacht!

Alois Sepp


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2 Kommentare

  • Nicht nur die Gastronomen sind Weltmeister im Klagen. Früher sagte man: Wenn die Bauern nicht klagen, sind sie entweder krank oder es geht ihnen zu gut". Auch die Industrieverbände (z.B. BDI) klagen, was das Zeug hält. Der Druck auf die Tränendrüsen ist sehr groß.

    Wenn drei Personen in einer "normalen" Gaststätte einkehren und für 80€ netto Speisen und Getränke bestellen, bezahlen sie bei 7% insgesamt 85,60€, bei 19% MwSt insgesamt 95,20 €. Der Unterschied beträgt 9,60 €. Manch einer überlegt sich, ob er auf einen Besuch in einem Restaurant lieber verzichtet, vor allem dann, wenn der Nettobetrag der Speisen und Getränke deutlich höher ist als der im Beispiel genannte Betrag.

    Ich hielt die Corona-bedingte Senkung der MwSt für Gaststättenbesuche für falsch, weil ich genau das Gejammere und das Wehklagen der "Klageweiber" voraussah, wenn die Frist der Ermäßigung abläuft. Ganz zu schweigen davon, dass viele Corona-Maßnahmen nicht zielgerichtet waren und keinen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Pandemie lieferten. Hauptsache, die Bevölkerung bekam mit, wie hilflos die Regierenden agierten. Angeblich soll das Corona-Virus sich selbst "bekämpft" haben, als es sich totlachte, wie unterschiedlich die Bundesländer heillos, ziellos und planlos die Pandemie in den Griff bekommen wollten.

    Angesichts der schallenden Ohrfeige und des Doppel-Wumms, den das Bundesverfassungsgericht am 15.11.2023 der Bundesregierung verpasste, ist die Regierung zu vermehrtem Sparen gezwungen. Das ist gut, weil die grünen Träume damit ausgeträumt sind, und auch die Hilfe für die Ukraine nicht mehr in bisheriger Fülle fortbesteht.

    Ein Witz über das Wehklagen: Fragt ein Rechtsanwalt einen Kollegen: "Wie geht es Ihnen?" Antwort: "Schlecht, ich kann nicht klagen".

  • Unsere politischen Zauberer stört das nicht. Nach außen hin und dem Überseebruder gemäß fliegen sie allesamt mit dem Reisescheck in aller Herren Länder. So nach dem Motto: "Wenn das Geld im Kasten klingt, das Ansehen Deutschlands in den Himmel springt!" (Die Ampel-Fantasten glauben fest daran!)


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