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Im laufenden Jahr zeichnet sich einem Bericht zufolge eine deutliche Zunahme antisemitischer Straftaten in Deutschland ab. So wurden im dritten Quartal 2023 bislang 540 antisemitisch motivierte Straftaten polizeilich erfasst.

Es ist meines Erachtens doch nicht verwunderlich, bei der öffentlichen und politischen Verherrlichung Israels. Die gesamten „Untergrund-Organisationen“ in Deutschland steigen doch vermehrt auf den Zug auf, werden doch von der allgemeinen Berichterstattung aller Ebenen dazu förmlich ermuntert. Es leben inzwischen in Deutschland sehr viele -bisher noch unbekannte- Untergrund-Organisationen, wie auch Krawallmacher, die nur darauf warten, irgendwie "zuschlagen" zu können. Deutschland ist inzwischen eine zu offene Bühne geworden! Wobei ich die Bezeichnung "antisemitisch" bei uns immer nur auf Israel und Juden vernehme. Auch andere Staaten waren doch "Semiten!" Welch eine Doppelmoral immer!

Alois Sepp


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3 Kommentare

  • Wie Sie bereits andeuteten, müsste man richtigerweise von "antijüdischen" bzw. antiiiraelischen Angriffen und Übergriffen sprechen.

    Führte man diese Bezeichnungen einheitlich ein (Politik und Medien), ergäben sich automatisch unangenehme Fragen, z.B. diese: Warum wird Israels Vorgehen gegen die Bevölkerung des Gaza-Streifens nicht als antisemitisch dargestellt"

    Wer will das?

    • Korrekt! Da getraut man sich vorsichtshalber natürlich "NIE" dran. Die Folgen könnten dann weltweit ausarten.

  • Die Ermittlung der Anzahl von Straftaten ist eine Sache, die Definition von Straftaten eine andere. Für erst genannte Sache muss man in der Lage sein, richtig zu zählen, die zweite Sache setzt Beliebigkeit voraus und ist daher nicht objektiv.

    Der Begriff "antisemitisch" ist m.E. nicht hinreichend scharf. Araber sind auch Semiten, da sie wie die Juden von Noahs Sohn Sem abstammen. Hilfreicher wäre die Differenzierung in "anti-israelisch" und "anti-jüdisch".

    In den 1970er Jahren gab es unter Palästinenser-Führer Arafat ein englisch-sprachliches Lied "From the river to the sea" ("Vom Fluss [Jordan] bis zum [Mittel-]Meer"). Das Lied drückte die Sehnsucht der Palästinenser nach einem eigenen unabhängigen Staat aus.

    Völkerrechtlich ist die Existenz Israels in den Grenzen von 1967 anerkannt, also das Territorium, das Israel vor dem Jom-Kippur-Krieg "besaß". Wir alle wissen, dass Israel die syrischen Golan-Höhen, das West-Jordan-Land ("Westbank") und den Gaza-Streifen widerrechtlich annektierte, ohne das dies völkerrechtlich anerkannt ist.

    Fr. Faeser erließ vor kurzem Gesetze, die z.B. das o.g. Lied unter Strafe stellen. Bezieht sich das Lied auf die völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 1967, begründet es keine Straftat, bezieht man es auf das völkerrechtswidrige "Groß-Israel" ist das Lied strafrechtlich relevant, da es die Verneinung des Existenzrechts Israels darstellen könnte (Konjunktiv").

    Der Eifer von Fr. Faesers Beamten scheint keine Grenzen zu kennen: Sogar das muslimische Glaubensbekenntnis in arabischer Sprache fällt unter das neue Gesetz. Ist in Berlin den Ministerialen nicht bekannt, dass jeder Muslim das Glaubensbekenntnis in arabischer Sprache kennt, zu Hause eingerahmt hängen hat. In jeder Moschee ist dieses Glaubensbekenntnis vorhanden. Damit werden alle Muslime weltweite von vorne herein der Hamas-Organisation gleichgestellt und nach westlicher Lesart als Terrorgruppe angesehen.

    Auf diese Weise lässt es sich sehr leicht erklären, warum "antisemitische" Straftaten zunehmen. Fr. Faeser, wie wäre es mit nachvollziehbarer Differenzierung?


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