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Ebersberger Zeitung 17.7.2023

Nicht die Missbrauchstäter gehören in erster Linie an den Pranger gestellt, sondern Papst, Bischöfe und Kardinäle. Sie führen sich seit 1000 Jahren als Männerdomäne auf, ignorieren die Schöpfungsordnung, in der Mann und Frau das Ebenbild Gottes bilden. Es heißt in der Heiligen Schrift: „In späteren Zeiten werden manche vom Glauben abfallen; sie werden sich betrügerischen Geistern und den Lehren von Dämonen zuwenden, getäuscht von heuchlerischen Lügnern, deren Gewissen gebrandmarkt ist. Sie verbieten die Heirat. (.Tim.4,1-3)“ – Wer zölibatär leben will, braucht kein Gesetz!

Ilse Sixt




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Ein Kommentar

  • Kindesmissbrauch ist ein schweres Delikt und muss strafrechtlich geahndet werden. Zuständig sind Staatsanwaltschaften und Gerichte, zumindest in einem funktionierenden Rechtsstaat, wodurch das Gewaltenmonopol des Staates zum Ausdruck kommt."An den Pranger" stellen ist heutzutage nur noch eine Redewendung. Sie fordern, dass in erster Linie "die Kirchenoberen" an den Pranger zu stellen seien. Solange die Kirchenoberen sich des Missbrauchs von Kindern nicht schuldig machen, kann die Justiz nicht einschreiten.Die Kirchenoberen machen sich nur schuldig, wenn sie Kenntnis von Kindesmissbrauch (durch die ihnen unterstellten Geistlichen) erhalten, und diese nicht sofort von der Arbeit mit Kindern und Schutzbefohlenen entbinden. Dies ist eine rein innerkirchliche, allerdings notwendige Entscheidung, die auf alle Fälle mit sofortiger Inkenntnissetzung der Staatsanwaltschaft einher gehen muss. Unterbleibt die Anzeige, machen sich auch kirchliche Vorgesetzte schuldig im Sinne des Strafrechts.

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