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Zu Ihrem Bericht über die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022 in der MZ vom 21.06.2023

Wenn die sogenannte Letzte Generation in dem Bericht nicht explizit aufgeführt wird, ist dies sicher richtig. Diese Gruppe ist (noch) keine extremistische Vereinigung. Man kann aber mal an die 1970er Jahre und den Anfängen der RAF zurückdenken. Damals begann es, vor allem mit Studentenprotesten gegen u.a. die Politik der Bundesregierung. Das war legitim und die Anliegen hatten zum Teil auch ihre Berechtigung. Aus dieser Bewegung heraus entstand eine kleine Gruppe, die sich immer mehr radikalisierte, und letztlich auch vor schwersten Straftaten nicht zurückschreckte. Diese Leute waren der Meinung, ihre Ziele würden Gewalt rechtfertigen. Die überwiegende Mehrheit der Deutschen, lehnte sowohl diese Ziele und vor allem die Methoden strikt ab.

Heute gibt es mit der Letzten Generation wieder eine Gruppe, die sich das Recht herausnimmt, Straftaten zu begehen, mit der Rechtfertigung, sie kämpfe gegen einen Notstand. Dieser Argumentation dürfte aber die Mehrheit der Bevölkerung nicht folgen.

Man kann nun sicherlich Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch usw. nicht mit den RAF-Verbrechen gleichsetzen. Ich sehe aber schon die Gefahr, dass sich die Formen der Aktionen verschärfen, auch deshalb, weil manche Personen aus Justiz und Politik, wie z.b der pfälzische Verfassungsrichter Michael Hassemer, das als legitim ansehen.

Auch der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, so stand jedenfalls zu lesen, sagte "die Gruppe mache von ihren Grundrechten Gebrauch ". Komisch, ich wusste gar nicht, dass das begehen von Straftaten zu den Grundrechten gehört. Aber der Mann ist schließlich Jurist und Deutschlands oberster Verfassungsschützer. Sein Vorgänger im Amt, Hans-Georg Maaßen, musste bekanntlich seinen Hut nehmen, als er 2018 die rechten Krawalle von Chemnitz verharmlost hatte.

 

Bernd Meier


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2 Kommentare

  • #RE: Mitteldeutsche Zeitung: Bericht über die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022 — Dieter Heußner  2023-06-28 11:16 &gt; Auch der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang,&gt; so stand jedenfalls zu lesen, sagte "die Gruppe mache von ihren&gt; Grundrechten Gebrauch ". Komisch, ich wusste gar nicht, dass das&gt; begehen von Straftaten zu den Grundrechten gehört.Das Demonstrationsrecht ist zweifellos ein Grundrecht</strong>. Insofern ist Haldenwangs Äußerung richtig.Die Letzte Generation (LG) verstößt mit ihren Aktionen jedoch gegen Gesetze, z.B. der Straßenverkehrsordnung (StVO), z.B. Straftatbestand der Behinderung oder sogar Nötigung. Das ist strafrechtlich relevant und muss geahndet werden.Ich deute Haldenwangs Äußerung nicht als Freibrief für die LG.Zur Klarstellung: Ich hege <strong>keine Sympathien für die LG.Am Rande:Im Verkehrsmanagement (Steuerung des Verkehrs auf Bundesfernstraßen) veranschlagt man in volkswirtschaftlicher Betrachtung je Fahrzeug einen 1-stündigen Reisezeitverlust (auf Grund von Staus, Umleitungen usw.) mit einem fiktiven wirtschaftlichen Schaden von 10 €. Beispiel: 90 Minuten Stau von 600 Fahrzeugen ergibt einen "Schaden" von 1,5h * 10 €/h * 600 = 9000 €.
  • #RE: Mitteldeutsche Zeitung: Bericht über die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022&nbsp;—&nbsp;Dieter Heußner&nbsp;&nbsp;2023-06-28 11:16<br /> &gt; Auch der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang,&gt; so stand jedenfalls zu lesen, sagte "die Gruppe mache von ihren&gt; Grundrechten Gebrauch ". Komisch, ich wusste gar nicht, dass das&gt; begehen von Straftaten zu den Grundrechten gehört.Das Demonstrationsrecht ist zweifellos ein&nbsp;Grundrecht. Insofern ist Haldenwangs Äußerung richtig.Die Letzte Generation (LG) verstößt mit ihren Aktionen jedoch gegen Gesetze, z.B. der Straßenverkehrsordnung (StVO), z.B. Straftatbestand der Behinderung oder sogar Nötigung. Das ist strafrechtlich relevant und muss geahndet werden.Ich deute Haldenwangs Äußerung nicht als Freibrief für die LG.Zur Klarstellung: Ich hege&nbsp;keine&nbsp;Sympathien für die LG.Am Rande:Im Verkehrsmanagement (Steuerung des Verkehrs auf Bundesfernstraßen) veranschlagt man in volkswirtschaftlicher Betrachtung je Fahrzeug einen 1-stündigen Reisezeitverlust (auf Grund von Staus, Umleitungen usw.) mit einem fiktiven wirtschaftlichen Schaden von 10 €. Beispiel: 90 Minuten Stau von 600 Fahrzeugen ergibt einen "Schaden" von 1,5h * 10 €/h * 600 = 9000 €.
    Bearbeitet am Donnerstag, den 13. Juli 2023 von Unternehmer - Erfinder Michael Maresch.

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