Die Freiheit des Andersrauchenden (4x gedruckt)
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- von Roland Klose
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Von 1970-1985 habe ich Zigaretten geraucht. Zuletzt 60 Zigaretten pro Tag bis ich aus gesundheitlichen Gründen mit dem Rauchen aufhören musste. Damals durften die Raucher noch die grenzenlose Freiheit des Marlboro-Mannes genießen. Ich rauchte wie ein Schlot in Diskotheken, Kneipen, auf Feiern, in Restaurants, Büros und in meiner Wohnung. Mit Letzterem ist nun auch Schluss. Die Unverletzlichkeit der Wohung laut Artikel 13 Grundgesetz wurde nämlich gerichtlich eingeschränkt. Denn, Rentner Friedhelm Adolfs darf in seiner Mietwohnung jetzt nicht mehr rauchen, weil sich Nachbarn und der Vermieter dadurch belästigt fühlen. Weil er sich nicht an das Rauchverbot hält, muss er nach 40 Jahren raus aus seiner Mietwohnung und diesem "ehrenwerten Haus (Udo Jürgens)". Endet Rentner Adolfs als rauchender Obdachloser auf der Platte oder unter der Brücke? Vielleicht darf dann wegen des CO2-Ausstoßes noch nicht einmal unter der Brücke geraucht werden. Beim Rauchen entsteht doch Kohlendioxid, was wiederum den Treibhaus-Effekt fördert. Und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat schließlich allen versprochen, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80% zu senken. Übrigens, das Zitat - "Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Andersrauchenden)" - stammt nicht vom Marlboro-Mann, sondern von Rosa Luxemburg.
Roland Klose, Bad Fredeburg