Die Europäische Arzneimittelbehörde in Amsterdam (EMA) hat am 21. Dezember 2020 offiziell die amtliche Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech-Pfizer empfohlen, so dass ab dem 27. Dezember 2020 in Deutschland und in der EU endlich mit der Corona-Schutzimpfung begonnen werden kann. In der allgemeinen Corona-Notsituation hatte Großbritannien jedoch bereits am 7. Dezember 2020 mittels staatlicher Notfallzulassung des Mainzer Biontech-Pfizer-Impfstoffs mit dem Corona-Blitzimpfen im Vereinigten Königreich begonnen.
Was unterscheidet also die EMA-Impfstoffzulassung für Deutschland von der Notfallzulassung in Großbritannien, da im Endeffekt der Biontech-Pfizer-Impfstoff in allen Ländern gleichermaßen zum Einsatz kommen kann?
Nichts - außer, dass in Deutschland bedingt durch die verspätete Impfstoffzulassung im Zeitraum vom 7. bis zum 27. Dezember 2020 ca. 11.000 vor allem alte Menschen zusätzlich den Corona-Tod sterben mussten und auch noch müssen.
Dafür wird die GroKo-4.0-Bundesregierung bei der Bundestagswahl am 27. September 2021 die Eigenverantwortung übernehmen müssen. #corona
gez. Roland Klose, Bad Fredeburg
Was unterscheidet also die EMA-Impfstoffzulassung für Deutschland von der Notfallzulassung in Großbritannien, da im Endeffekt der Biontech-Pfizer-Impfstoff in allen Ländern gleichermaßen zum Einsatz kommen kann?
Nichts - außer, dass in Deutschland bedingt durch die verspätete Impfstoffzulassung im Zeitraum vom 7. bis zum 27. Dezember 2020 ca. 11.000 vor allem alte Menschen zusätzlich den Corona-Tod sterben mussten und auch noch müssen.
Dafür wird die GroKo-4.0-Bundesregierung bei der Bundestagswahl am 27. September 2021 die Eigenverantwortung übernehmen müssen. #corona
gez. Roland Klose, Bad Fredeburg