Die GroKo-4.0-Bundesregierung in Deutschland entscheidet sich für die dezentrale und freiwillige Datenspeicherung per Corona-Warn-App von Smartphone-Besitzern. Dabei erfasst die Corona-Warn-App die Nähe, die Dauer und die Länge des Kontakts zu infizierten Personen. Wenn erforderlich, rät dann der Algorithmus die Kontaktperson zur präventiven Quarantäne.
Klingt erst einmal plausibel, wobei die Nähe zu infizierten Personen schon relativ ist. Ist damit etwa der exakte Mindestabstand gemeint, der von den sog. Gesundheitsexperten und Virologen mit ausreichenden 1,50 m, 2 m oder sogar noch mehr recht unterschiedlich eingeschätzt wird? Ein Corona-Rätsel Anno Domini 2020.
Übrigens, wer eine verordnete und notwendige Corona-Quarantäne missachtet und bricht, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Gilt diesbezüglich wenigstens gleiches Recht für alle? Nein, mitnichten. Warum? Die Fußball-Bundesliga will Geisterspiele durchsetzen. Die Ministerpräsidenten von NRW und Bayern, Armin Laschet und Markus Söder, sind dafür. Allerdings soll für die Realisierung von Geisterspielen die Maskenpflicht und die Mindestabstandsregel im Fußball aufgehoben werden. Doch nicht genug der Sonderbehandlung. Infiziert sich der Fußballspieler eines Vereins nämlich mit Corona, so müssen seine Kontaktpersonen im Team nicht automatisch in Quarantäne, weil sie ja ständigen Corona-Antikörper-Schnelltests unterzogen werden sollen, auf die der schäbige Rest der deutschen Bevölkerung so dringend wartet.
Aus den o. a. Gründen halte ich die Corona-Warn-App rechtlich gesehen für äußerst bedenklich. Für mich kommt die freiwillige Corona-Warn-App ohnehin nicht in Frage. Dabei halte ich es mit dem "Cappuccino-Mann" aus der TV-Werbung von 1992 - "Angelo" alias Bruno Maccallini - der bezeichnenderweise im Werbespot sagte: "Isch `abe gar keine Auto (Smartphone)." #corona
gez. Roland Klose, Bad Fredeburg
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