Hamburger Morgenpost und Münchner Merkur vom 18.01.2020, laut genios.de, Titel: "Schwierige Fragen zur Organspende"
Das Sterbegeld der Krankenkassen sollte früher einmal eine würdige Bestattung in Deutschland garantieren und die Angehörigen des oder der Toten entlasten. So bekamen wir im Jahr 1986 für die Bestattung meiner Großmutter ein Sterbegeld von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in Höhe von 3.500 D-Mark. Im Jahr 2003 wurde das Sterbegeld der Krankenkassen jedoch ersatzlos gestrichen.
gez. Roland Klose, Bad Fredeburg