Das EuGH-Urteil zur systematischen Arbeitszeiterfassung ist gerecht (2x gedruckt)
- von Roland Klose
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Das EuGH-Urteil zur systematischen Arbeitszeiterfassung sorgt derzeit bei den Arbeitgebern in Deutschland für Unruhe und Unverständnis. Die Ausrede der Arbeitgeber, die Einführung der Stechuhr in den Betrieben sei ein Bürokratiemonster und passe nicht in das moderne Digitalisierungszeitalter, ist für mich nicht nachvollziehbar. Warum?
In vielen großen und mittelständischen Betrieben werden schon heute systematisch die Arbeitszeiten incl. Überstunden und die vorgeschriebenen Essens- und Raucherpausen der Arbeitnehmer mittels EDV-Eingabegeräten erfasst. Das geschieht völlig unbürokratisch, da das EDV-Programm die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden pro Monat automatisch errechnet und jedem Arbeitnehmer darüber monatlich einen quantitativen Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden zukommen lässt. Übrigens, die gute alte Stechuhr ist ein längst überholtes Relikt der deutschen Nachkriegszeit, als der Arbeitnehmer noch seine Stempelkarte in die Stechuhr drücken müsste, die dann am Monatsende im Personalbüro für die Lohnabrechnung individuell per Rechenmaschine ausgewertet wurde.
Wenn trotzdem noch in einigen Unternehmen mit der Stechuhr oder sogar ohne jegliche Arbeitszeiterfassung gearbeitet wird, so kann das keine gerechte Lösung sein. Denn, bei der systematischen EDV-Arbeitszeiterfassung hat der Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer stets einen konkreten Arbeitszeitnachweis, der im Streitfall als Beleg vor Gericht verwendet werden kann. Daher das EuGH-Urteil. Und warum wehren sich trotzdem einige Arbeitgeber dagegen? Ich vermute z. B. mal, weil einige Arbeitgeber gar keine Überstunden zahlen und die sog. Minijobs - 450-Euro-Jobs - als Puffer für ungesetzliche Mehrarbeit in ihren Betrieben nutzen wollen.
Roland Klose, Bad Fredeburg
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