Heils Grundrentenkonzept: 88 - Heil Hubertus! (gedruckt)
- von Roland Klose
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Für alles stehen seit nunmehr 30 Jahren im deutschen Bundeshaushalt Billionen von Euros bereit: für die deutsche Wiedervereinigung, für den Aufbau Ost, für die Abschaffung der Vermögensteuer, für die Senkung der Körperschaft- und Einkommensteuer, für die Rettung von in- und ausländischen Banken und Staaten, für die Abwrackprämie von Autos, für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, für die Bekämpfung von Fluchtursachen und des Klimawandels, für die Rettung des Regenwalds in Brasilien, für die Entwicklungshilfe, für die Beschaffung von Rüstungsgütern, für die milliardenschwere Steuerverschwendung, für die Kampfeinsätze in Afghanistan, Syrien und Mali, für den Ausstieg aus der Atomkraft und der Kohle, für die Erhöhung der Abgeordnetendiäten, für die EU, für den EU-Türkei-Flüchtlingsdeal, für den Subventionsbetrug, für die überhöhten Beamtenpensionen, für die Renovierung der Gorch Fu(o)ck, für den Berliner Hauptstadtflughafen und, und, und.
Aber wenn es darum geht, die Altersarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen, dann ist laut der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Geld für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung vorhanden, weil es so nicht im GroKo-Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 steht. Ein Treppenwitz der Geschichte, den kein deutscher Bürger wirklich versteht. Deshalb hat der Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) recht, wenn er in seinem Konzept eine Grundrente über der Grundsicherung aus Steuermitteln ohne Bedürftigkeitsprüfung für alle fordert, die mind. 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.
Den Einwand von CDU und CSU, Heils Grundrentenkonzept sei nicht sozial gerecht, weil dann z. B. auch die ehemals in Teilzeit arbeitende Ehefrau in der Anwaltskanzlei ihres Ehemannes eine Grundrente bekäme, lasse ich so nicht gelten. Begründung: Erstens wird die Rente bis zum Jahr 2040 zu 100% versteuert werden und zweitens muss das gutverdienende Ehepaar bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer daher mit einer nicht unerheblichen Einkommensteuernachzahlung rechnen, da das zu versteuernde Einkommen auf jeden Fall einen festgelegten Höchstbetrag überschreitet. Somit gibt es bei der Grundrente aus Steuermitteln auch Steuerrückläufe von nicht wirklich bedürftigen Rentnern.
Warum überhaupt eine Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung? Beim gesetzlichen Mindestlohn gibt es doch auch keine Bedürftigkeitsprüfung, obwohl der Arbeitnehmer oder das Ehepaar noch Einkünfte aus weiteren Einkunftsarten haben könnte. Außerdem brauchen wir gerade wegen des gesetzlichen Mindestlohns eine Grund- oder Mindestrente, die zum Leben ausreicht. Wer deshalb trotzdem wieder einmal die Jungen gegen die Alten aufhetzt - die Alten würden ja zulasten der Jungen leben - weil die Grundrente nicht finanzierbar sei, der beherrscht einfach die Grundrechenarten nicht. Denn, wenn wir allein die Steuerverschwendung des Jahres 2018 in Höhe von 30 Milliarden Euro auf Null reduzieren würden, könnten wir davon die Grundrente plus die Haushaltslücke von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Höhe von 25 Milliarden Euro bis zum Jahr 2023 locker finanzieren.
Was rate ich dem Herrn Minister Heil? Hart bleiben bei der Grundrente und klare Kante zeigen, auch wenn diese so nicht im GroKo-Vertrag steht und die GroKo 4.0 deshalb zu scheitern droht. 88 - Heil Hubertus! Ansonsten "ist die Rente sicher (ein Pflegefall)", wie dies einmal Norbert Blüm vorausgesagt hatte.
Roland Klose, Bad Fredeburg
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