100 Jahre Frauenwahlrecht: "Gleichberechtigungs- und Mehrheitswahlrecht" in Deutschland einführen! (2x gedruckt)
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- von Roland Klose
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Seit dem 19. Januar 1919 dürfen Frauen in Deutschland wählen gehen und sind auch als sog. Volksvertreterinnen vom Volk wählbar. Anlässlich des 100. Jahrestages des Frauenwahlrechts möchte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) das deutsche Wahlrecht ändern, damit der Frauenanteil von 30% im Deutschen Bundestag in Berlin noch gesteigert werden kann. Frauen und Männer sollen so z. B. nach französischem Vorbild von ihren Parteien abwechselnd in den jeweiligen Wahlkreisen als Direktkandidaten aufgestellt werden.
Eine gute Idee, weil dies unsere indirekte Demokratie noch lebendiger machen kann. Ich fordere jedoch hiermit eine noch weitergehende Änderung des deutschen Wahlrechts in ein "Gleichberechtigungs- und Mehrheitswahlrecht".
Wie könnte das im Detail aussehen? Mein Vorschlag dazu: Für die 299 Bundestagswahlkreise stellen die untereinander konkurrierenden Parteien jeweils eine Frau und einen Mann als Direktkandidatin oder Direktkandidaten für den jeweiligen Wahlkreis auf. Gewählt wird dann bei der Bundestagswahl 2021 jeweils die Direktkandidatin und der Direktkandidat pro Wahlkreis für den Deutschen Bundestag - und zwar die Frau und der Mann, welche insgesamt die meisten Wählerstimmen pro Wahlkreis bekommen haben. Der "Be(ä)rliner Bläh-Bundestag" würde damit unwiderruflich auf 299 x 2 = 598 Bundestagsabgeordnete festgelegt, der jeweils zur Hälfte aus Frauen und Männern bestehen würde.
Mit der Änderung des deutschen Wahlrechts in ein "Gleichberechtigungs- und Mehrheitswahlrecht" entfiele dann natürlich auch die sog. Absicherung von Kandidaten über die jeweiligen Landeslisten einer Partei. Die Bundestagswahl 2021 könnte somit noch spannender werden, weil jede Direktkandidatin und jeder Direktkandidat noch intensiver um eine Wählerstimme für sich und seine Partei werben und kämpfen müsste.
Roland Klose, Bad Fredeburg