Gesetzlicher Mindestlohn und gesetzliche Kalthöchstmiete
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- von Roland Klose
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Ich halte ohnhin nichts von der Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Politik. Das müssen naturgemäß die beiden Vertragsparteien - die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände - unter sich regeln. Die Politik kann dabei lediglich eine Vermittlerrolle übernehmen.
Warum ist es überhaupt zu einer Mindestlohn-Debatte in Deutschland gekommen? Ganz einfach, weil immer mehr Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber aus den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgetreten sind und somit dem Flächentarifvertrag den Todesstoß verpasst haben. Das ist die Mutter aller Probleme. Denn seitdem gelten sog. Haus- und Untertarifverträge für Arbeitnehmer. Die Gewerkschaften und Arbeitgeber haben infolgedessen ihre ursprüngliche Macht eingebüßt. Die Folge sind Dumpinglöhne und der Zwang zur Regelung durch den gesetzlichen Mindestlohn.
Aber muss das für immer so bleiben? Natürlich nicht. So gibt es z. B. für Hauseigentümer und Vermieter die gesetzliche Pflichtversicherung für das Wohngebäude gegen Feuer, Wasser, Sturm etc. Warum kann es daher nicht auch eine allgemeine gesetzliche Pflichtversicherung zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband geben - die noch dazu von der Einkommensteuer abgesetzt werden kann - damit Unterbezahlung und Ausbeutung gestoppt werden und beide Vertragsparteien wieder wie früher zu einer fairen und allgemein verbindlichen Lohnvereinbarung kommen können? Dann hätte auch der ganze Bürokratie-Wahnsinn um den gesetzlichen Mindestlohn ein Ende - für starke Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände!
Aber was bringen höhere Löhne für die Arbeitnehmer, wenn die zu zahlenden Mieten der Arbeitnehmer trotz Mietpreisbremse und der Reform der Mietpreisbremse zu explodieren drohen? Nichts. Eine verbindliche gesetzliche Regelung über die Kalthöchstmieten pro m2 in Deutschland muss her. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die entsprechende Mietwohnung saniert wird oder nicht. Denn, den Aufwand dafür kann der Vermieter ja ohnehin bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Eine höhere Kaltmiete nach der Renovierung und Modernisierung ist daher nicht vonnöten. Eine dauerhaft höhere Miete würde sogar den Aufwand des Vermieters bei Weitem übersteigen.
Deshalb mein Vorschlag: Eine gesetzliche Kalthöchstmiete der Mietwohnung pro m2 sollte nach der Größe der Stadt bemessen werden, in welcher der Mieter wohnt und sollte die Durchschnittsmiete in den jeweils unten aufgeführten zehn Städtegruppierungen bundesweit keinesfalls übersteigen:
1. Städte bis 999 Einwohner: gesetzliche Kalthöchstmiete pro m2 nach Durchschnittsmiete x in Gruppierung 1
2. Städte von 1.000 - 24.999 Einwohner: dto. in Gruppierung 2
3. Städte von 25.000 - 49.999 Einwohner: dto. in Gruppierung 3
4. Städte von 50.000 - 74.999 Einwohner: dto. in Gruppierung 4
5. Städte von 75.000 - 99.999 Einwohner: dto. in Gruppierung 5
6. Städte von 100.000 - 249.999 Einwohner: dto. in Gruppierung 6
7. Städte von 250.000 - 499.999 Einwohner: dto. in Gruppierung 7
8. Städte von 500.000 - 749.999 Einwohner: dto. in Gruppierung 8
9. Städte von 750.000 - 999.999 Einwohner: dto. in Gruppierung 9
10. Städte über 1.000.000 Einwohner: dto. in Gruppierung 10
Jetzt kann sich jeder Mieter, nachdem er die m2 seiner Mietwohnung ermittelt hat, seine ganz persönliche Kalthöchstmiete für seine Mietwohnung laut der jeweiligen Städtegruppierung 1-10 ganz einfach errechnen, die laut Gesetz vom Vermieter nicht überschritten werden darf. Nun kann der Mieter und Arbeitnehmer beruhigt feststellen, der Mietwucher ist gestoppt und mein Lohn wird nicht weiter von der Miete aufgefressen. Das ist soziale Gerechtigkeit. Und die Partei, die das verwirklicht, der kann ich mit gutem Gewissen meine Stimme bei der nächsten Wahl geben.
Roland Klose, Bad Fredeburg