OLG Braunschweig: Betrogene Aktionäre ./. den Autobauer VW (gedruckt)
- von Roland Klose
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Das Musterfeststellungsverfahren der 1.670 Aktionäre gegen den Wolfsburger Autobauer VW hat vor dem OLG Braunschweig begonnen. Es geht um den Kursabsturz der VW-Aktie nach Bekanntgabe des systematischen Betruges bei der Abgasreinigung von VW-Dieselfahrzeugen und damit um eine Summe von ca. 9 Milliarden Euro. Dabei werden laut Gericht wohl nur die Ansprüche der Kapitalanleger ab dem Stichtag 10. Juli 2012 berücksichtigt, weil die Ansprüche davor angeblich verjährt seien.
Diese Form der Sammelklage von Aktionären ist übrigens erst seit dem 01.11.2005 per Bundesgesetz möglich. Grund dafür war damals der bis dato unglaubliche Kurssturz der Aktie von der Deutschen Telekom. Ein großer Fortschritt in der sog. "Banken- und B örsen R epublik D eutschland (BRD)", wo Ansprüche von ebenfalls betrogenen VW-Diesel-PKW-Fahrern anscheinend weitaus weniger wert sind? Nicht ganz, denn ab dem 01. November 2018 sind auch per GroKo-Gesetz Sammelklagen von Autofahrern gegen VW möglich. Sie brauchen dafür nur sehr viel Geduld.
Dazu ein Zitat vom Börsen-Guru Andre Kostolany: "Ein Mann kann zwischen mehreren Methoden wählen, sein Vermögen loszuwerden: Am schnellsten geht es am Roulette-Tisch, am angenehmsten mit schönen Frauen und am dümmsten an der Börse." Ergänzen möchte ich dieses Zitat noch wie folgt: "... und am umweltschädlichsten in einem Diesel-PKW mit manipulierter Abgas-Software."
Roland Klose, Bad Fredeburg
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