Organentnahme: Jens Spahn meets Dr. Josef Mengele (2x gedruckt)
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- von Roland Klose
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Schweigen bedeutet im Rechtswesen weder "Ja" noch "Nein", weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung.
Trotzdem will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Organspende in Deutschland revolutionieren, in dem er quasi jeden Bürger zum Organspender macht, der nicht bereits zu Lebzeiten der Organentnahme im Todesfall ausdrücklich widersprochen hat. Und was ist, wenn der zur Organspende verurteilte Bürger nichts von dieser vermeintlichen Widerspruchspflicht zu Lebzeiten weiß und eine Organentnahme eigentlich gar nicht wollte? In meinen Augen ein absolutes No-Go, das mich an die Auschwitz-Praktiken des Dr. Dr. Josef Mengele erinnert, der den KZ-Insassen auch Organe ohne ihre ausdrückliche Zustimmung entnahm.
Außerdem kann ich im Sinne einer in Deutschland propagierten und bestehenden Vertragsfreiheit selbst entscheiden, was mit mir nach meinem Tode geschehen soll. So habe ich mich bereits zu Lebzeiten als Ganzkörperspender dazu verpflichtet, meinen Körper nach meinem Tode dem anatomischen Institut der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf zur Verfügung zu stellen - und zwar für die wissenschaftliche Forschung und die Ausbildung der Medizinstudenten. Eine Ganzkörperspende schließt aber eine vorherige Organentnahme in einem Krankenhaus aus. Deshalb würde Jens Spahn meinen Vertrag mit dem anatomischen Institut widerrechtlich brechen, wenn er trotzdem eine vorherige Organentnahme bei mir ohne meine ausdrückliche Genehmigung vornehmen lassen würde.
Roland Klose, Bad Fredeburg