Sami A. und Absurdistan Deutschland
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- von Roland Klose
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Seit den Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts Münster ist dies nicht mehr so. Warum? Beide Gerichte haben die umgehende Rückholung des aus Deutschland abgeschobenen Ex-Osama-bin-Laden-Leibwächters, Hasspredigers und islamistischen Gefährders, Sami A., aus Tunesien angeordnet, der zuletzt über zehn Jahre unter Dauerbewachung in Bochum von Hartz IV lebte. Begründung: Sami A. drohe in Tunesien kein rechtsstaatlicher Prozess und die Folter.
Tatsache ist jedoch, gegen Sami A. wird in Tunesien zwar ermittelt, Sami A. ist aber auf freiem Fuß. Folglich entfällt meines Erachtens die rechtliche Begründung beider deutscher Gerichte. Was mich sehr nachdenklich stimmt, ist bezogen auf das o. a. Roman-Herzog-Zitat, dass die Gerichte in Gelsenkirchen und Münster die Rechte von Sami A. über die Würde und die Rechte deutscher Bürger auf innere Sicherheit und den Schutz vor islamistischem Terror stellen.
Das kann doch in einem vermeintlichen Rechtsstaat wirklich nicht wahr sein, oder? Deshalb spreche ich in diesem Zusammenhang nicht von einem Rechtsstaat, sondern von Absurdistan Deutschland.
Roland Klose, Bad Fredeburg