Der Nürnberger NS-Prozess und der NSU-Prozess im Vergleich
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- von Roland Klose
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Nürnberger NS-Kriegsverbrechertribunal der Alliierten Siegermächte:
Dauer: vom 20.11.1945 bis zum 01.10.1946,
Suizide vor Verhandlungsbeginn: Adolf Hitler, Heinrich Himmler und Joseph Goebbels,
Urteile: 12 Todesurteile 7 lebenslange oder langjährige Haftstrafen,
Kosten des Verfahrens: 4,435719 Millionen US-Dollar. Diese wurden aus den deutschen Erstattungen der Besatzungskosten bestritten.
NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München der Bundesrepublik Deutschland:
Dauer: vom 06.05.2013 bis zum 11.07.2018,
Suizide vor Verhandlungsbeginn: Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos,
Urteile: nur einmal lebenslänglich gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe (43),
Kosten des Verfahrens: gute 65 Millionen Euro.
Für beides gilt: "Wehret den Anfängen!"
Roland Klose, Bad Fredeburg