Grundsteuer- und Mietpreisbremse erforderlich!
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- von Roland Klose
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Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, da aufgrund des Einheitswertes 1% des Grundsteuermessbetrages eines Immobiliengrundstückes noch mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert wird, der für jede Kommune in Deutschland recht unterschiedlich ist und in der Praxis auch noch laufend erhöht wird. Für mich ist daher die Erhöhung des Hebesatzes, der übrigens in meiner Stadt 57392 Schmallenberg/Hochsauerlandkreis mit 421% zubuche schlägt, eine über die Jahre gewachsene und praktizierte Form der Anpassung des Einheitswertes durch die Hintertür.
Eine darüber hinaus zusätzlich geforderte Anpassung der Einheitswerte ist für mich nicht nachvollziehbar. Das würde nämlich zu einer Kostensteigerung für die Vermieter führen und damit auch für die Mieter, weil die Grundsteuer als Bestandteil der Mietnebenkosten auch auf die Mieter umgelegt werden kann. Neben einer Mietpreisbremse brauchen wir deshalb auch eine Grundsteuerbremse. Das würde allerdings voraussetzen, dass die Kommunen bei einer Anpassung der Einheitswerte in gleichem Maße ihre Hebesätze reduzieren müssten. Kaum vorstellbar, denn von einer sog. "Gegen-Null-Rechnung" hätte eine klamme Kommune absolut nichts.
In dem Zusammenhang mit der Grundsteuer fallen mir noch die Modalitäten bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auf. Warum? Bei einer Wohngebäudeversicherung wird der fiktive Wert der Immobilie aus dem Jahr 1914 zugrunde gelegt. Hier ist übrigens das Regulativ nicht der Hebesatz, sondern der jährlich neu festzulegende Baupreisindex. Wenn also folglich der Einheitswert eines Immobiliengrundstückes aus 1935 und 1964 verfassungswidrig ist, dann sicher auch der fiktive Wert 1914 der Wohngebäudeversicherung, oder?
Roland Klose, Bad Fredeburg