Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 20, Absatz 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt."
Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist einer der tragenden Säulen unserer Demokratie (Volksherrschaft) und soll sicherstellen, dass die Volkssouveränität gewahrt bleibt. Demzufolge gehört das Wahlrecht zu den politischen Grundrechten.
Wenn also für den Be(ä)rliner Bundeskanzlerinamtsminister, Peter Altmaier (59, CDU), im Lilly live-BILD-Talk "ein Nicht-Wähler besser (und lieber) ist als ein AfD-Wähler", dann ist diese Aussage nicht mit unserem Grundgesetz kompatibel. Auch Peter Altmaier kann sich in einer Demokratie "sein Wahlvolk" in Deutschland nicht selber aussuchen, das wird durch unser Staatsbürgerrecht und die Wahlberechtigung im Wahlrecht geregelt. Ein diesbezüglicher Aufruf zum Nichtwählen beschmutzt und schadet unserer Demokratie erheblich. Schließlich ist die AfD (Alternative für Deutschland) zur Wahl zugelassen und nicht verboten worden. Deshalb muss sie demokratisch in der politischen Auseinandersetzung gestellt und bekämpft werden.
Im Übrigen erzeugt Altmaier mit seiner Interviewäußerung meines Erachtens höchstwahrscheinlich eine massive Gegenreaktion bei den sog. AfD-Sympathisanten, jetzt erst recht zur Wahl zu gehen und aus Protest gegen die GroKo-Politik der letzten Jahre die AfD zu wählen.
Bei der AfD werden bei mir Erinnerungen an die NSDAP Adolf Hitlers wach. Warum? Die AfD wurde durch die Euro- und Flüchtlingskrise stark, die NSDAP duch den Versailler Vertrag und die Weltwirtschaftskrise. So kam die NSDAP bei den Reichstagswahlen vom 20.05.1928 auf nur 2,63% (Wahlbeteiligung: 75,6%) und am 14.09.1930 bereits auf sage und schreibe 18,33% (Wahlbeteiligung: 82%). Ähnliches ist leider auch für die AfD bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 möglich. Wehret den Anfängen!
Roland Klose, Bad Fredeburg
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