Sind NO2-Grenzwerte (Stickstoffdioxide) des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) eigentlich nur wichtig in der aktuellen Diesel-PKW-Debatte? Nein, natürlich nicht, sie werden lediglich im Bundestagswahlkampf 2017 von den politischen Parteien thematisiert, um Kapital aus dem sog. "Dieselgate-Abgasskandal" schlagen zu können. Die Wahrheit ist aber wie so oft noch viel grausamer und vielschichtiger.
Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 Mikrogramm/m3 - der Arbeitsplatzgrenzwert für Industrie und Handwerk ist dagegen mit 950 Mikrogramm/m3 wesentlich höher. Stickstoffdioxid entsteht z. B. bzw. wird verwendet bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung und bei der Benutzung von Dieselmotoren. Fadenscheinig begründet werden die gravierenden Unterschiede zwischen dem NO2-Grenzwert für die Außenluft und für den Innen-Arbeitsplatz damit, dass draußen die empfindlichen und kranken Menschen rund um die Uhr mit Stickstoffdioxiden belastet werden, während drinnen gesunde Menschen in der Regel nur ca. 8 Stunden/Tag von hohen Stickstoffdioxidkonzentrationen betroffen sind.
Wie absurd ist diese Begründung des Umweltbundesamtes denn? Erstens halten sich Menschen im Freien in der Regel auch nur zeitlich begrenzt auf wie am Innen-Arbeitsplatz und zweitens treffen wir gesunde als auch kranke, empfindliche und schwerbehinderte Menschen im Freien und am Innen-Arbeitsplatz an. Wie schlecht muss es eigentlich in diesem Zusammenhang den gesunden, empfindlichen oder schwerbehinderten Arbeitnehmern wegen den sehr unterschiedlichen NO2-Grenzwerten ergehen, die ihren Arbeitsplatz im Freien haben - dazu mit Schweißarbeiten beschäftigt sind und dabei auch noch die gesundheitsschädlichen Dieselabgase einatmen müssen? Das sind dann sicher jene bedauernswerten Ausnahmefälle, wo der Arbeitnehmer das Rentenalter nicht mehr erleben wird.
Deshalb meine Frage an alle dafür verantwortlichen Politiker in Deutschland: "Ist Arbeitsschutz nicht genau so wichtig wie Umweltschutz?" Wenn ja, dann dürfen die NO2-Grenzwerte auf dem Innen-Arbeitsplatz nicht höher als im Freien sein, oder?
Roland Klose, Bad Fredeburg
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