Der "Troll-Bundestagswahlkampf 2017" von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der auf emotionale Provokation hinausläuft, ist in vollem Gange. Warum? Der Beruf des Altenpflegers soll mangels fehlender Fachkräfte attraktiver gemacht werden. Dafür steigt der gesetzliche Mindestlohn für Altenpfleger von derzeit 10,20 Euro/Stunde in Westdeutschland (9,50 Euro/Stunde in Ostdeutschland) bis zum Jahr 2020 auf 11,35 Euro/Stunde in Westdeutschland (10,85 Euro/Stunde in Ostdeutschland).
Was bringt das ganz konkret? Derzeit bei 170 Arbeitsstunden pro Monat, Steuerklasse 1, keine Kinder und 9,50 Euro/Stundenlohn-Ost = Brutto 1.615 Euro/Monat = Netto 1.157,13 Euro/Monat. Die daraus zu ermittelnde sog. "solidarische Lebensleistungsrente der CDU", um z. B. Altenpfleger vor Altersarmut zu schützen, liegt derzeit bei max. 497,57 Euro/Monat, wenn der Altenpfleger frühestens im Jahr 2030 in Rente geht (Rentenniveau dann: 43% vom Netto). Und durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,85 Euro/Stundenlohn-Ost bis zum Jahr 2020 verändern sich diese Kennzahlen nur unwesentlich. So kommen wir in diesem speziellen Fall auf einen Bruttolohn von 1.844,50 Euro/Monat = Netto 1.281,63 Euro/Monat = 551,10 Euro Rente/Monat - also eine Rentenerhöhung von sage und schreibe Euro 53,53/Monat, die den Beruf des Altenpflegers attraktiver machen bzw. auch noch vor Altersarmut schützen soll.
Alles in allem eine sog. "Merkelsche Lachnummer", die eigentlich Deutschlands Altenpfleger auf die Barrikaden treiben sollte, weil die Grundsicherung im Alter (Hartz IV für Rentner) derzeit bei durchschnittlich 680 Euro/Monat liegt, die aber wiederum nur Rentner erhalten, wenn sie ihre Bedürftigkeit im Alter auch nachweisen können. Potentielle Wähler bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 in Deutschland sollten sich daher genau überlegen, auf wessen Rentenkonzept sie letztendlich bauen und wem sie vertrauen: Merkels "solidarischer Lebensleistungsrente" oder der "Solidarrente der SPD", die im Übrigen max. bis zu einer Rente von Euro 850/Monat (10% über der tatsächlich gezahlten Grundsicherung im Alter) aufgestockt werden kann. Einzige Voraussetzung dafür sind 30 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Trau, schau, wem!
Roland Klose, Bad Fredeburg
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