Der Tod am Arbeitsplatz: Die Rente mit 71
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- von Roland Klose
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Wer jedoch wirklich die Altersarmut auf humanem Wege bekämpfen und das Rentenniveau und die Rentenbeiträge in % dauerhaft stabilisieren will, der muss ganz andere Haltelinien setzen oder aufheben. Mein Vorschlag daher: alle Arbeiter, Angestellte, Selbstständige, Politiker und Beamte zahlen 9,35% ihres gesamten Einkommens in die gesetzlichen Rentenversicherung unbegrenzt ein. Die Beitragsbemessungsgrenze wird dafür aufgehoben. In der gesetzlichen Rentenversicherung soll es zukünftig eine Mindestrente von Euro 1.200 und eine Höchstrente von Euro 2.000 geben, die weder unter- noch überschritten werden darf. Wer mehr Rente will, der kann sich ja noch zusätzlich privat rentenversichern.
Bereits bestehende Beamtenverhältnisse verlieren bis zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung ihre bis dahin erworbenen Pensionsansprüche nicht, im Gegenteil erwerben sie ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung einen zusätzlichen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie die 9,35% Rentenbeitrag monatlich entrichten. Ist dieser zusätzliche Rentenanspruch kleiner als die Mindestrente, dann wird aber nicht die Mindestrente gezahlt. Für neue Beamtenverhältnisse nach der Gesetzesänderung sollen dann aber nur noch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, die auch für die anderen Berufsgruppen gelten. Damit wäre eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters ein für allemal vom Tisch.
Roland Klose, Bad Fredeburg