Kinderehen sind sexueller Kindesmissbrauch!
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- von Roland Klose
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Im krassen Gegensatz zum deutschen Strafrecht will jedoch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die im Ausland geschlossenen Kinderehen nicht grundsätzlich verbieten. Diese Kinderehen sollen künftig nur von deutschen Gerichten aufgelöst werden, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei.
Damit verstößt Justizminister Maas gegen das deutsche Grundgesetz, das in Artikel 3, Absatz 1 die Gleichheit vor dem Gesetz festlegt, dass alle gleich behandelt werden und niemand benachteiligt oder bevorzugt wird. Ausnahmeregelungen lässt das Grundgesetz nicht zu. Daher gilt das Grundgesetz auch für in Deutschland lebende Menschen aus dem Ausland und einem anderen Kulturkreis, wo die Zwangsehe und die Kinderehe mit einem Kind, einem Erwachsenen oder einem Greis zwar in deren Heimatländern erlaubt, aber laut deutschem deutschen Strafrecht verboten und strafbar sind.
Wenn Bundesjustizminister Maas das nicht einsieht und stattdessen sexuellen Kindesmissbrauch in Ausnahmefällen in Deutschland "zum Wohle des Kindes?" scheinbar legalisieren will, dann ist er der falsche Mann am falschen Ort. Sexueller Kindesmissbrauch darf in Deutschland auch in Ausnahmefällen nicht geduldet werden. Dann werden sich die sexuellen Übergriffe aus der Silvesternacht 2015 in Köln mit Sicherheit wiederholen. Oder soll in Deutschland doch noch die Scharia unser bewährtes Grundgesetz ablösen?
Roland Klose, Bad Fredeburg