"Soli für besondere Notfälle"!
- von Roland Klose
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Ein Unding. Der Aufbau Ost ist zwar geschafft, aber für "besondere Notfälle" ist der Soli dennoch vonnöten. Mein Vorschlag: Ein Soli zur Bekämpfung der Kinderarmut muss her, denn Kinder sind unsere Zukunft. So gibt es in Deutschland eine neue Armut bei den Alleinerziehenden und ihren Kindern, weil die Kinder von ca. 800.000 Alleinerziehenden auf einen Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltszahlungsgesetz in Höhe von bis zu Euro 194/Monat angewiesen sind. Und selbst dieser Unterhaltsvorschuss wird nur für max. 6 Jahre und höchstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige nach der Düsseldorfer Tabelle wegen Arbeitslosigkeit, des gesetzlichen Selbstbehalts oder eines Mindestlohneinkommens nicht zahlen kann oder wegen gesetzlicher Regressansprüche unauffindbar ist.
Da dies zur Armutsbekämpfung nicht ausreicht, will Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zwar die kommunale Auszahlung des Unterhaltsvorschusses an die Kinder von Alleinerziehenden von 0 bis 18 Jahre ausdehnen, wenn Schäuble der Finanzierung der zusätzlichen Kosten durch den Bund wider Erwarten zustimmen sollte, aber ausreichend ist das immer noch nicht. Um die Kinderarmut in unserem Land erfolgreich bekämpfen zu können, sollte der Soli zusätzlich noch die Kosten für Alleinerziehende und einkommensschwache Familien übernehmen, deren Kinder in Ganztagskitas, Ganztagskindergärten und Ganztagsschulen betreut und verpflegt werden. Damit hilft man den Kindern und gleichzeitig auch den Kommunen in Ost und West, die oft nur noch mit Nothaushalten überleben können, falls der Bund insgesamt diese o. a. Kosten durch einen "Soli für besondere Notfälle" übernehmen würde.
Sollte noch Geld aus den Soli-Einnahmen übrig sein, dann müsste es unbedingt zur Verhinderung der weiteren Absenkung des Rentenniveaus von derzeit 47,9% netto vor Steuern aus der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden, da auch viel zu viele Rentner von Altersarmut betroffen und auf Grundsicherung im Alter (Hartz IV für Rentner) angewiesen sind.
Roland Klose, Bad Fredeburg
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