"Familienwahlrecht" als Kampfansage an die Alten!
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- von Roland Klose
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Das "GroKo-Küken" Schwesig kennt wohl unser Grundgesetz nicht, wo nach Artikel 38, Absatz 2 wahlberechtigt ist, "wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Von einem Stellvertreter-Wahlrecht für Kinder durch einen Elternteil weiß unser Grundgesetz nämlich nichts.
Das sog. "Familienwahlrecht" nach Schwesig ist der Versuch, den demographischen Wandel in unserer Gesellschaft zu ignorieren und nicht zu respektieren, die junge Generation gegen die Alten aufzuhetzen, über 20 Millionen Rentner auf die schäbigste Art und Weise auszutricksen und ihnen so den Einfluss auf die Politik bei Wahlen zu nehmen und sie in Altersarmut zu belassen. Pfui Teufel, Frau Familienministerin!
Roland Klose, Bad Fredeburg