Die Todesstrafe, ein K.o.-Kriterium? (2x gedruckt)
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- von Roland Klose
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Laut Merkel-Sprecher Steffen Seibert würde die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei den Beitritt zur Europäischen Union unmöglich machen und damit EU-Beitrittsverhandlungen ausschließen.
Die EU wurde durch den Maastrichter Vertrag vom 01.11.1993 gegründet. Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch drei EU-Länder, wo die Todesstrafe noch nicht abgeschafft worden war - nämlich:
a.) Belgien (Todesstrafe wurde erst im Jahr 1996 abgeschafft)
b.) Griechenland (Todesstrafe wurde erst im Jahr 1993 abgeschafft; sie steht aber weiterhin im Militärgesetz!)
c.) Italien (Todesstrafe wurde erst im Jahr 1994 abgeschafft)
Warum darf also die Türkei bei Wiedereinführung der Todesstrafe kein EU-Mitglied werden, wo dies doch Belgien, Griechenland und Italien ausdrücklich erlaubt war? Die Weltmächte USA, Russland und China haben ja auch noch die Todesstrafe und vollstrecken sie sogar. Schließt dieser Tatbestand nicht TTIP-Verhandlungen mit den USA generell aus?
Roland Klose, Bad Fredeburg