Atomstrom und Flüchtlingsstrom
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- von Roland Klose
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Eine berechtigte Klage? Ja, weil insbesondere die SPD und die CDU/CSU seit den 70er-Jahren den ach so sauberen und fortschrittlichen Atomstrom gegen alle Widerstände aus der Bevölkerung - ähnlich wie jetzt beim Flüchtlingsstrom nach Deutschland - uns Bürgern einfach aufs Auge gedrückt hatten. Deshalb gründete sich damals die Protestpartei der Grünen wie heutzutage die Protestpartei der AfD. Daher gilt zumindest für alle Regierungspolitiker: Achte den Volkswillen von Mann und Frau, dann bist du in Bund und Land wirklich schlau!
Das Restrisiko der AKW wurde von unseren etablierten Politikern und Parteien immer klein geredet, und Fragen zur Atommüllentsorgung wurden nie zufriedenstellend geklärt und beantwortet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung verlängerte sogar im Jahr 2010 noch die AKW-Laufzeiten je nach AKW-Typ bis max. in das Jahr 2036 hinein. Darauf konnten und mussten sich die Atomkonzerne bei ihren geplanten und realisierten Investitionen natürlich verlassen.
Und dann kam der Super-Gau von Fuskushima am 11.03.2011. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verkündete kurz darauf aus sicherheitstechnischen Gründen wegen Fukushima den deutschen Atomausstieg bis zum Jahr 2020. Das Argument "Fukushima" wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bei der Klage wohl kaum gelten lassen, da es bereits 1986 den Super-Gau von Tschernobyl gab. Der Atomausstieg musste aus sicherheitstechnischen Gründen bereits spätestens 1986 beschlossen werden. Im Übrigen hält Japan trotz Fukushima am Atomstrom fest, Deutschland dagegen nicht. Mit einer Ausnahme: Die AfD setzt weiterhin in ihrem Parteiprogramm auf Atomstrom!
Wenn das Bundesverfassungsgericht also den Atomkonzernen tatsächlich Schadenersatz zuspricht, dann muss nicht der Steuerzahler, sondern die schwarz-gelbe Bundesregierung von 2010 unter der Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür haften.
Roland Klose, Bad Fredeburg