Einwanderungsgesetz mit Asylschutz ins Grundgesetz! (gedruckt)
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- von Roland Klose
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Die Agentur Frontex hat in dem Zeitraum 01.01.-30.11.2015 1,550 Millionen Flüchtlinge gezählt, welche illegal über die Außengrenzen in die EU eingewandert sind. Mehrfachnennungen sind dabei möglich, da auch Flüchtlinge, die bereits über Griechenland einreisten, in Ungarn noch einmal gezählt wurden. Doch der eigentliche Skandal ist, dass Deutschland von diesen 1,550 Millionen allein 0,965 Millionen registrierte Flüchtlinge aufgenommen hat - und die anderen 27 EU-Mitgliedstaaten insgesamt nur bescheidene 0,585 Millionen Flüchtlinge. Ist das die solidarische und gerechte Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU, wofür sich Bundeskanzlerin Angela Merkel angeblich stark macht?
Um diesen Flüchtlingsstrom speziell nach Deutschland nachhaltig eindämmen zu können, sehe ich deshalb nur eine Möglichkeit, nämlich alle Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklären zu lassen und stattdessen ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem oder australischem Vorbild auf den Weg zu bringen, welches politisch verfolgte Menschen dahingehend bevorzugt, wenn sie zumindest einen Beruf nachweisen können, der in Deutschland die Integration in den Arbeitsmarkt wesentlich erleichtert. Sozusagen statt einem Asylrecht ohne Obergrenze ein an Bedingungen geknüpftes Einwanderungsrecht mit einem rechtlich eingeschränkten Asylschutz, was wiederum im Grundgesetz verankert werden sollte.
Ein abschließendes Wort speziell zu den Syrien-Flüchtlingen. Es kann nicht sein, wenn vor allem wehrpflichtige, junge Männer mit Einberufungsbescheid desertieren und so vor dem Krieg in Syrien in die EU flüchten und dafür ausländische Soldaten an deren Stelle in Syrien kämpfen müssen. Die Befreiung aus der Diktatur und vor Terror muss eine innere Angelegenheit aller Syrer und oberste syrische Bürgerpflicht im Widerstand oder in einer einheimischen Befreiungsarmee sein.
Roland Klose, Bad Fredeburg