Kauders parteiinternes Ermächtigungsgesetz (gedruckt)
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- von Roland Klose
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Die 60 Abweichler aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion waren Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) bei der wichtigen Griechenland-Abstimmung schon lange ein Dorn im Auge. Deshalb seine Drohung, die eigenen Fraktionsmitglieder und Bundestagsabgeordneten aus den Fachausschüssen entfernen und kaltstellen zu lassen. Bei der nächsten Bundestagswahl hätten sich dann diese sog. Abweichler auf hinteren und aussichtslosen Landeslistenplätzen wieder gefunden. Damit verstößt Merkels Einpeitscher, Wadenbeißer und Züchtiger, Volker Kauder, eindeutig gegen die im Grundgesetz verankerte Gewissens- und Meinungsfreiheit eines jeden Abgeordneten und Volksvertreters, weil er dem Fraktionszwang die oberste Priorität einräumt. Warum brauchen wir überhaupt noch so viele Abgeordnete im Reichstag in Berlin, wenn Volker Kauder in Muttis Namen allein die politische Richtung vorgibt und angebliches Fehlverhalten der Fraktionsmitglieder sanktionieren darf? Kauders parteiinternes Ermächtigungsgesetz gegen unser Grundgesetz erinnert mich stark an Hitlers Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933, als er sämtliche Oppositionsmitglieder im Reichstag in Berlin beseitigen und verhaften ließ. Will dies Kauder an diesem geschichtsträchtigen Ort im Berliner Reichstag wiederholen? Aus diesem Grunde sollte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel unbedingt von ihrem Propagandachef trennen.
Roland Klose, Bad Fredeburg