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Nach Artikel 9 Absatz 3 unseres Grundgesetzes ist die Tarifautonomie ein verankertes Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Vereinbarungen mit normativer Wirkung frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu treffen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abzuschließen. Und trotzdem fordert unter anderem der Bundesverkehrsminister, Alexander Dobrindt (CSU), die Zwangsschlichtung im aktuellen Bahnstreik der GDL (Gewerkschaft der Lokführer) als probates Mittel zur Beendigung der Tarifauseinandersetzung.
Lieber Alex Dobrindt, den Begriff Zwangsschlichtung sollten Sie tunlichst vermeiden. In diesem Zusammenhang erinnere ich an artverwandte Begriffe wie Zwangsarisierung, Zwangsvereinigung, Zwangsvertreibung, Zwangsvollstreckung, Zwangseinweisung, Zwangsräumung, Zwangsscheidung und Zwangsanleihe, die ebenfalls in der deutschen Geschichte negativ besetzt sind.
Außerdem sollte im Gewerkschafts- und Tarifstreit zwischen EVG und GDL nicht grundsätzlich die größere Gewerkschaft entscheiden können, weil damit der EVG eine Monopolstellung zukäme. Dabei brauchen wir doch gerade in unserer sozialen Marktwirtschaft das Instrument des Wettbewerbes zur Regulation. Und wenn sich der Personalchef der Bahn, Ulrich Weber, weigert, unterschiedlichen Tarifverträgen für dieselben Berufsgruppen zuzustimmen, so blendet er bewusst die tatsächliche Realität im Hause Deutsche Bahn aus. Denn es gibt sie bereits die unterschiedliche Bezahlung derselben Berufsgruppe. So bekommen Beamte, Angestellte, Leiharbeiter und von der Bahn durch Teilprivatisierung outgesourcte und ausgegliederte Mitarbeiter in neue billigere Tochtergesellschaften heute schon nicht den gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
An der Bahn scheiden sich die Geister. Statt Zwangsschlichtung ist das Gebot der Stunde die Anerkennung des gewerkschaftlichen Wettbewerbs. Auf dieser Basis sollte es zu einem wünschenswerten Kompromiss beider Tarifparteien kommen. Denn ein Mega-Streik kann nie billiger sein als mögliche Zugeständnisse beim Arbeitsentgelt und der Arbeitszeit. Zudem schadet es dem Image der Bahn und bewirkt, dass noch mehr Güter und Personen von der Schiene auf die Straße verlagert werden. Das können wir doch nicht ernsthaft wollen.
Roland Klose, Bad Fredeburg
Berliner Morgenpost vom 08.05.2015, Leserbriefseite, Titel: "Mega-Streik schadet dem Image der Bahn"
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Nach Artikel 9 Absatz 3 unseres Grundgesetzes ist die Tarifautonomie ein verankertes Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, um Vereinbarungen mit normativer Wirkung frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu treffen. Trotzdem fordert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Zwangsschlichtung im Streik der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) als probates Mittel zur Beendigung der Tarifauseinandersetzung. Statt Zwangsschlichtung ist das Gebot der Stunde die Anerkennung des gewerkschaftlichen Wettbewerbs. Auf dieser Basis sollte es zu einem wünschenswerten Kompromiss beider Tarifparteien kommen. Ein Mega-Streik schadet dem Image der Bahn und bewirkt, dass noch mehr Güter und Personen von der Schiene auf die Straße verlagert werden.
Roland Klose, per E-Mail