Rentenerhöhungs-Kürzungsformel für die Altersarmut
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- von Roland Klose
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Ist das sozial gerecht, da sich die Rentenerhöhung bekanntlich an der allgemeinen Lohnentwicklung des Vorjahres 2014 orientieren soll? Nein, weil die Nettolöhne im Jahr 2014 um 2,7% und die Bruttolöhne sogar um 3,8% gestiegen sind. Berücksichtigen wir nun noch, dass das aktuelle Rentenniveau nur 47,9% des Nettolohnes beträgt, so müsste die Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2015 eigentlich mindestens (2,7% x 100) : 47,9% = 5,64 % pro Rentner in Deutschland betragen.
Aber so rechnet unsere Bundesregierung leider nicht. Sie ermittelt die jeweilige Rentenerhöhung in Prozent durch eine hoch komplizierte und komplexe Rentenanpassungsformel, die im Wesentlichen eine irreparable Mischung aus Lohnkomponente (Bruttolohnentwicklung), Riesterfaktor (Altersvorsorgeanteil und Beitragssatz in der GRV) und Nachhaltigkeitsfaktor (Demographie: Verhältnis Rentner zu Beitragszahlern) darstellt.
Die Gelackmeierten sind bei dieser Rentenanpassungsformel immer die Rentner. Begründung: Die Belastung der Erwerbstätigen durch verstärkte private Altersvorsorge (Riester-Rente) mindert die jeweilige Rentenerhöhung. Außerdem trägt der demographische Wandel in Deutschland dazu bei, dass der Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nicht mehr funktioniert, weil die Jungen viel zu wenig Kinder bekommen, was ebenfalls die Rentenerhöhung nachhaltig mindert. Die Leidtragenden sind immer die Rentner.
Eine Rentenerhöhung, die sich aus dieser Rentenanpassungsformel errechnet, kann deshalb niemals sozial gerecht für Rentner sein. Sie ist eine Rentenerhöhungs-Kürzungsformel, welche vor dem Hintergrund des aktuellen Rentenniveaus von 47,9% (vgl. Rentenniveau des Jahres 1980: 70,3%) betrachtet zwangsläufig in die Altersarmut führen muss.
Roland Klose, Bad Fredeburg