De Maiziere und die Schleuser (gedruckt)
- von Roland Klose
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Das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer hat erste Konsequenzen. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) sieht das Hauptproblem in den Schleusern und ihren "Todesbooten". Er will folglich die Boote der Schleuser bereits vor der Küste Afrikas zerstören lassen. Minister De Maiziere bekämpft damit lediglich die Durchführung der Flucht durch Schleuser und nicht, wie erforderlich, die eigentlichen Ursachen für die Flucht in den Herkunftsländern der Flüchtlinge: Krieg, Terrorismus, Unterdrückung, Korruption, Hunger, Not, Elend, Perspektivlosigkeit. Dafür wäre schließlich eine neue gerechtere Weltwirtschafts- und Weltfinanzordnung vonnöten.
Dabei sind die Schleuser für die Flüchtlinge die Helden schlechthin, weil sie ihnen die Chance auf ein menschenwürdigeres Leben in Freiheit ermöglichen. Schleuser, Schlepper oder sog. Fluchthelfer kennen wir alle aus der deutsch-deutschen Geschichte. Schleuser waren es, die DDR-Bürgern bei der Flucht in die BRD behilflich waren. Für uns Staatsbürger der alten Bundesrepublik Deutschland war das keinesfalls verwerflich, wie auch nicht für unseren Bundesgerichtshof (BGH).
So urteilte die Revisionsinstanz des BGH über die Umstände einer Schleusung aus der DDR in ihrem Prozess (vgl. BGH 1980; FFM 1998, S. 111ff.): "Ein Fluchthilfevertrag verstößt nicht allgemein gegen die guten Sitten. Das Schleusen von DDR-Bürgern über die deutsch-deutsche Grenze beruhe durchaus auf billigenswerten, ja edlen Motiven und sei mithin nicht verwerflich. Flüchtlingsvergütungen von DM 15.000 je geschleuster Person scheinen im Hinblick auf hohe Unkosten des Fluchthelfers nicht als überhöht. Zu der Frage, ob ein Fluchthilfevertrag sittenwidrig sei, weil ein Fluchthilfeunternehmen Gefahren für beteiligte Personen hervorrufen kann, hat der Senat des BGH aufgeführt, dass nicht grundsätzlich jeder Vertrag sittenwidrig sei, der für die Beteiligten mit persönlichen Gefahren verbunden sei."
Was lernen wir aus diesem kleinen Exkurs? Zu Risiken und Nebenwirkungen bei einer Flucht befragen sie bitte vorab ihren zuständigen Schleuser und BGH-Richter.
Roland Klose, Bad Fredeburg
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