Oskar G. und die Banken (4x gedruckt)
- von Roland Klose
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Es ist ein Satz mit großer Tragweite, den der frühere SS-Mann Oskar Gröning am Dienstag gesprochen hat: "Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe", sagte der 93-Jährige in Lüneburg bei einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse. Gröning muss sich wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen vor Gericht verantworten. Gröning, der eine Banklehre absolviert hatte, meldete sich freiwillig zur Waffen-SS und war von 1942 bis 1944 im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau tätig. Er gilt als "Buchhalter von Auschwitz" und war dafür eingeteilt, zurückgelassenes Geld und Wertgegenstände der neu angekommenen Häftlinge zu zählen und an die SS in Berlin weiterzuleiten. Zudem habe er schon kurz nach seiner Ankunft in Auschwitz von der Vergasung der Juden erfahren. Die Anklage hält ihm vor, dass er damit das systematische Töten der Nationalsozialisten unterstützt hatte.
Ist das wirklich "Beihilfe zum Mord"? Nach meinem Rechtsverständnis ist Oskar G. des schweren gemeinschaftlichen Diebstahls und der Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung der SS überführt worden. Wenn sein moralisch verwerfliches Handeln "Beihilfe zum Mord" war, wie ist dann erst das Geschäftsgebaren und das Verhalten der deutschen, Schweizer und österreichischen Banken zu bewerten, die sich im Dritten Reich an der so genannten „Arisierung" jüdischen Besitzes und an der Finanzierung der Kriegsrüstung beteiligt hatten, dass einige von ihnen auch bei der Ausplünderung besetzter Länder und am Handel mit Raubgold mitgewirkt, ja selbst Geschäfte mit der SS und Konzentrationslagerbetrieben getätigt hatten? Beihilfe zum Mord? Wenn ja, warum werden Banken immer nur gerettet anstatt sie wie Oskar G. dafür öffentlich vor Gericht zu stellen?
Roland Klose, Bad Fredeburg
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