Scharia und Kirchenrecht
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- von Roland Klose
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Und was macht die katholische Kirche in Deutschland schon seit Jahren? Sie bietet den von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen Kirchenasyl und missachtet damit permanent staatliches Recht. Mit welchem Recht? Leben wir etwa in einem katholischen Gottesstaat? Nein, Gottseidank nicht, trotzdem hält der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, weiterhin am Kirchenasyl fest. Und das, obwohl in Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich nur politisch verfolgten Menschen ein Recht auf Asyl zusteht. Sind die Kirchen in Deutschland ein Staat im Staate mit einer eigenen Gesetzgebung, dem Kirchenrecht, fernab von unserem Grundgesetz? Wenn ja, was unterscheidet sie dann noch von den Salafisten, die gerne in Deutschland die Scharia einführen möchten? Es wird höchste Zeit für eine radikale Trennung von Kirche und Staat. Streicht den Kirchen endlich die Dotationen, und lasst sie ihre Kirchensteuer selber eintreiben.
Roland Klose, Bad Fredeburg