Abtreibung und Sterbehilfe
- Hinweis der Bürgerredaktion: Sie lesen einen ungekürzten, unzensierten Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion.de ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor oder die Autorin. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten können Sie am Ende des Beitrags. Auf der Frontseite der Bürgerredaktion wird maximal ein Artikel des jeweiligen Autors angezeigt. Wenn Sie INFO zum Autor wollen, auch alle seine weiteren Artikel, klicken Sie bitte unten bei den Schlagwörtern den Namen. Ende des Hinweises. Dieser Leserbrief ist
- von Roland Klose
- Zugriffe: 1954
Im 21. Jahrhundert wird dagegen in Deutschland verstärkt über die Sterbehilfe diskutiert. Es geht dabei um den umstrittenen § 216 StGb. Was in der Schweiz möglich ist, das sollte auch in Deutschland erlaubt sein. Warum eigentlich nicht? Zumal der renommierte katholische Theologe und Kirchenkritiker Prof. Dr. Hans Küng, der mittlerweile an Parkinson erkrankt ist, am Abend seines Lebens in seinem letzten Buch - dem 3. Band seiner Lebenserinnerungen: Erlebte Menschlichkeit - zum Thema Sterbehilfe schreibt, ich zitiere wörtlich: "Der Mensch hat ein Recht zu sterben, wenn er keine Hoffnung mehr sieht auf ein nach seinem ureigenen Verständnis humanes Weiterleben." In diesem Sinne sollte die Sterbehilfe wie auch die Abtreibung unter gewissen Voraussetzungen geltendes Menschenrecht in Deutschland werden, oder?
Roland Klose, Bad Fredeburg