Whistleblower braucht das Schland!
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- von Roland Klose
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Und was macht die Politik in Deutschland daraus? Eine CBA-Analyse, weil sie sog. C-Personen - nämlich Hartz-IV-Empfänger - wie die NSA im Internet überwachen und ausspionieren will, um ihnen nachzuweisen, dass sie nicht angemeldete und in ihrer Höhe nicht zulässige Nebeneinkünfte erzielen. Im Erfolgsfall wird natürlich eine Sperre von Hartz-IV-Leistungen verhängt und damit eine Einsparung im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit realisiert.
Das ist schon ziemlich paradox, weil gleichzeitig A-Personen und A-Aufgaben nicht mit gleicher Konsequenz behandelt werden. Was tut diese Bundesregierung z. B. gegen die zunehmende Wirtschaftskriminalität, die Wirtschaftsspionage, den Vorsteuer-Betrug, Steuerhinterziehung, Steuerverschwendung und die Schwarzarbeit nicht nur von Arbeitnehmern, sondern auch von Arbeitgebern, die unsere Volkswirtschaft nachhaltig schädigen? Herzlich wenig, obwohl hier wesentlich mehr als bei Hartz-IV-Empfängern herauszuholen wäre. So werden die Planstellen für Whistleblower wie Wirtschaftsprüfer, Steuerfahnder, Internet-Polizisten, Finanzbeamte, Beschäftigte beim Hauptzollamt etc. bewusst und systematisch klein gehalten, weil Personal naturgemäß viel zu viel Geld kostet und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nicht vergrault, sondern geschont werden sollen. Daher ist der Fall Uli Hoeneß leider nur ein Ausnahmefall.
Und die A-Person Uli Hoeneß, der große Präsidente des FC Bayern München, wie gibt er sich? Selbstanzeige als Steuerhinterzieher, in der Hoffnung straffrei auszugehen, zu Tränen rührende Reue vor laufenden Kameras. Aus lauter Dankbarkeit bleibt ihm die U-Haft erspart, er darf weiterhin als Präsident die Geschicke des großen Fußballvereins bis zum letzten Atemzug leiten und im März 2014 auf eine Bewährungsstrafe vor dem LG München hoffen. Wie wäre es wohl einer C-Person, einem kleinen Arbeiter oder Angestellten ergangen? Er oder sie wäre sofort gekündigt und hinter Gittern gebracht worden. Übrigens, in Deutschland reicht schon für Normalos der Verdacht aus, eine strafbare Handlung begangen zu haben, um vom Arbeitgeber gekündigt zu werden - die sog. Verdachtskündigung. Aber wie steht es in unserem Grundgesetz: Vor dem Gesetz sind in Deutschland alle gleich. Arbeiter, Angestellte, Hartz-IV-Empfänger ja, aber Uli Hoeneß nein, der wohnt und spielt ja bekanntlich mit dem FC Bayern auf einem anderen Stern.
Roland Klose, Bad Fredeburg