{jcomments on}Mein lieber Herr Prantl,
Wir haben uns, weiß Gott, das Primat des Staatsrechts vor dem Kirchenrecht in der Aufklärung teuer und schmerzhaft erkauft.
Wenn jetzt Kirchenrecht von Glaubensgemeinschaften ohne interne Aufklärungsbewegung, also solche deren Kirchenrecht im Mittelalter verharrt, unsere Grundrechte hintenrum aufweichen will, muß dem widerstanden werden.
Beschneidung und der Verzicht auf Schweinefleisch sind leicht erkennbar Regeln für heiße Länder ohne Hygiene. Nur dort und damals machen sie Sinn.
Hier und heute dagegen ist kein Platz mehr für Scharia und Beschneidung. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist viele Meilen über dem auf freie Religionsausübung. Vor allem wenn diese unwiederherstellbar willenlosen Babies aufgedrückt wird.
Aber kehren wir bei dieser Gelegenheit auch gleich vor der eigenen Tür: die zwangsweise Eingliederung der Kinder in die Glaubensrichtung der Eltern, durch die Taufe, ist ein Relikt der Beschneidung, eine "Ersatzbeschneidung". Mit ähnlich dramatischen und undemokratischen Folgen.
Michael Maresch