Niemand weiß heute mehr, ob die Väter des Grundgesetzes nicht doch Mütter waren. Oder lauter Väter, worauf die Homogenität des Grundgesetzes schließen ließe.
Nachdem wir Alle aber doch Kinder dieses Grundgesetzes sind, müsste das damals ein heterogener Vorgang gewesen sein.
Auf der anderen Seite braucht es zur Geburt von Gesetzen unter Umständen keine natürlichen Gegenpole. Vieles an der Entwicklung unserer Demokratie seither deutet jedenfalls darauf hin, dass das Recht ein Zwitter ist, ein ungeschlechtlicher Vorgang für geschlechtslose Wesen, unfähig dazu, verschiedenen Wesen verschiedene Rollen in Güte nebeneinander zu stellen.
Und so haben wir heute den Zustand, dass der intellektuellen Gleichheit der Menschen die körperliche Gleichheit gesetzlich aufgezwungen wird, obwohl Äpfel nach wie vor nicht mit Birnen vergleichbar sind, auch wenn sie beide gut schmecken.
In diesem ganzen Gleichheitswust stehe ich als Vater mit meinen aus dem Grundgesetz tradierten Wertvorstellungen und frage mich, ob meine Frau diese wunderbare Frau, die sie ist, überhaupt sein kann, ohne wenigstens ein bisschen mehr Mann zu sein. Oder was denn bitteschön Familie sei, wenn das Gesetz den einzig möglichen natürlichen Entstehungsvorgang: Vater, Mutter, Kind, nicht mehr schützt.
Mutter, Vater, Kind kann ich mir noch vorstellen. Auch Mater, Mater, Kind. Oder Vutter, Vutter, Kind. Aber Kind, Vater, Vater? Wie soll das gehen außer rechtlich? Nur einem kranken Rechtsgehirn kann entspringen, dass man einen defekten Reifen mit einer gleichwertigen Kurbelwelle ersetzt. Mein Gehirn streikt da.
Ich werde jetzt trotzdem mal drüber nachdenken, warum die Grundgesetzmacher ausgerechnet in Ludwig des Zweiten Herrenchiemsee tagten...
War das eine Vorahnung auf Grundgesetz das Zweite das sie grade in Karlsruhe (siehe oben) basteln?
Denn da soll offensichtlich schon wieder ein Souverän ertränkt werden.
Michael Maresch