{jcomments on}Glaube und Mode führen oft eine "Kennzeichnungspflicht" ihrer Mitglieder ein, um sich nach außen eindeutig von Ungläubigen oder Modemuffeln zu unterscheiden.
Sie bedienen sich dabei in aller Regel bei den Schwächsten: den Kindern.
Da werden Vorhäute oder Schamlippen abgeschnitten, Füße bis zur Verkrüppelung abgebunden, Bauchnabel oder jeder andere denkbare Körperteil durchbohrt, unauslöschliche Tätowierungen eingeritzt.
Ich habe meinen Töchtern, bis sie 18 waren untersagt, die Ohren zu stechen, weil ich das, genau wie das Kölner Landgericht bei der Beschneidung, als Körperverletzung empfinde.
Eine meiner Töchter, die die sich als Kind am meisten dagegen gestemmt hatte, ist mir heute noch dankbar dafür: sie genießt es heute und wohl ihr ganzes Leben, körperlich vollständig unverletzt zu sein.
Ein "Hoch" deshalb auf das Kölner Landgericht und auf alle mutigen Eltern, die sich den Moden und den idiotischen menschenverachtenden Glaubenszwängen widersetzen.
Michael Maresch