Da ist also ein Balkon im vierten Stock. Dieser Balkon ist getrennt durch eine Sichtblende. Auf der einen Seite der Sichtblende hängt ein kleines Kind am Balkongitter, auf der anderen Seite sind ein Mann und eine Frau. Der Mann hat Kontakt zu dem Kind. Er hält es offensichtlich mit beiden Händen am Arm fest. Er ist erkennbar kräftig. Er sichert das Kind.
Warum zieht er es nicht einfach hoch? Auf seine Seite? Warum hält er es nur fest? Übergewicht kann er beim Hochziehen doch nicht befürchten. Schließlich sichert ihn doch zusätzlich die Frau!
Es muss also die Frage gestellt werden, ob diese ganze Sache nicht inszeniert wurde.
Solange nicht geklärt ist wie das Kind in diese Notsituation geriet, ob es gehängt wurde oder, wenn nicht, wieso dieses Kind beim Fall sich überhaupt festhalten konnte und der Mann es, beim Fall, so schnell ergreifen konnte, bleibt das ein gestellter Vorgang der aus mindestens fünf Personen besteht:
Das arme Kind
Der Mann am Balkon
Die Frau am Balkon
Der Kletterer
Der Fotograf, der, wie bestellt?, filmt.
Gutmenschlichkeit? Werbewirksam in Szene gesetzt?
Jedenfalls aber ein Anfangsverdacht für eine kriminaltechnische Ermittlergruppe der Staatsanwaltschaft.
Michael Maresch
