Man mag Clinton nicht mögen oder Trump nicht oder auch beide nicht, es bleibt in Amerika immer ein Funke Hoffnung. Berechtigte Hoffnung, weil nach spätestens acht Jahren der Spuk vorbei ist und die Karten neu gemischt werden.
Unser Grundgesetz, das ist wohl sein einziger, sicher aber sein größter Fehler, beraubt uns dieser letzten Hoffnung. Denn niemand von uns weiß, ob seine Lebenszeit ausreicht, um einen zweiten Kanzler zu erleben. Immer aber muss der Kanzler, wenn er oder sie nicht stirbt, wenigstens durch eine Abwahl beschädigt werden, muss aus dem Amt getrieben werden.
Das ist dieser Position, wenn es nicht nach der ersten Amtsperiode durch Wahl geschieht, unwürdig und, das Grundgesetz verzeihe mir, auch etwas dumm. Acht oder zehn Jahre, meine ich, Amerika zeigt es, sind genug. Der Kanzler, die Kanzlerin könnte in Ehren gehen und die Hoffnung der unzufriedenen Wahlbürger auf frischen Wind könnte zuletzt sterben.
Vor allem aber würde eine solche Änderung des Grundgesetzes auch der Personaldecke unserer Spitzenpolitiker und damit uns Allen nützen: Die guten Leute, die die außer dem Kanzler, der Kanzlerin, auch Kanzler sein könnten, würden vom Kanzleramt, um die eigene Spitzenkandidatur bis zum Sankt Nimmerleinstag zu erhalten, weniger weggemobbt. Die Parteien hätten Alternativen und müssten nicht befürchten mit dem Kanzler in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden.
Selbst eine Schwächung der Randparteien links und rechts könnte daraus die logische Folge sein: Wahlen sind zum erheblichen Teil Hoffnung. Hoffnung, die uns das Grundgesetz vorenthält. Hoffnungslosigkeit aber, führt bei vielen zu radikalerem Denken. Zum Protest um des Protestes willen.
Will man also die AfD und alle anderen politischen Ränder nachhaltig schwächen, sollte man zuerst die Amtszeit der Kanzler beschränken.
Michael Maresch