AZ vom 31.07.2015, Seite 30, Titel "Prangerjustiz"
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Wenn schon der Hinweis auf Legasthenie Gerichte beschäftigen muss und jetzt im Zeugnis stehen darf, sollte man das aber auch legasthenisch richtig schreiben: Leckas den nie... (Für Nichtbayern: Lecken Sie den nie...)
Den Rest kann sich jeder denken...
Als wären Legastheniker nicht schon gestraft genug, bekommen sie jetzt statt ein heilendes Rechtschreibprogramm, ein gerichtliches Rechtschreibprogrom.
Das ist (zeitgemäße) Prangerjustiz.
Michael Maresch
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