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AZ vom 19.12.2014, Seite 16, Titel "Restfeudalismus"
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Das Erbrecht modert am Überhang dynastischen Denkens und Raffzahn-Kapitalismuses und daran, dass sich niemand traut, mal die Grundlagen anzusehen und gegebenenfalls zu verändern.
So doktert jeder, auch das Bundesverfassungsgericht, an den Symptomen der falschen, überholten Voreinstellung. Wenn auch ein klein wenig in die Richtung der nötigen Veränderungen.
Denn auf der einen Seite ist es gut, dass die Familien erben. Wie jeder, der noch in einer Familie lebt, weiß, ist der Erfolg eines Einzelnen aus der Familie nicht nur genetisch, sondern meist auch praktisch vom Zusammenwirken aller abhängig. Wenn aber eine Familie generationenübergreifend an einem Strang zieht, soll sie auch generationenübergreifend in den Genuss der Vorteile kommen.
So weit, so gut.
Sträflich übersehen bei diesem Konstrukt wird allerdings, dass bei mittelständischen Betrieben nicht nur die Familie am Erfolgsstrang zieht.
Zwar läßt das Bundesverfassungsgericht die Belegschaft etwas "miterben", indem es versucht die Jobs über den Erbfall hinaus zu sichern, den längst nötigen Schritt, anzuregen, die Belegschaft durch Gesetz zum Pflichtteilerben zu bestimmen aber, wagt es wie all die feigen Politiker, nicht. Das riecht zu sehr nach Revolution, wäre aber doch nur ein kleiner weiterer Schritt weg vom Feudalismus, hin zu einem demokratischen Weg die Arbeit über den Erbfall hinaus zu erhalten: Die Belegschaft als Miteigentümer nach dem Erbfall, würde die Firmen effektiver und nachhaltiger erhalten,  als ein paar Jahre Kündigungsverbot.
Und revolutionär wäre das auch nicht. Es wäre nur ein richtig großer, gerechter Schritt für die demokratische Menschheit.
Im Ergebnis, Herr Prantl, gäbe es dann auch wieder mehr Menschen, die etwas zu vererben hätten.

Michael Maresch

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