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Wenn der Generationenausgleich wegen einer zurückgehenden Geburtenrate nicht mehr funktioniert, sind die Verursacher dieser Misere die Alten: Sie haben zwar jede Menge Geld, aber keine Kinder gezeugt. Es ist also nur recht und billig, die Verursacher selbst zur Kasse zu bitten und den Fehlbetrag posthum über eine massive Erhöhung der Erbschaftssteuer auszugleichen.
Auch eine Problematik bei den dann "in Not geratenden" Unternehmen sehe ich nicht. Denn selbstverständlich muss auch das antiquierte Erbrecht an die neue Situation angepasst werden. Auch hier könnte das Verursacherprinzip angewandt werden. Ist es heute, in Zeiten der Patchworkfamilien schon so, dass das genetische alte Verursachererbrecht Vermögensteile in vollkommen fremde Familien spülen kann, bräuchte man nur einen kleinen Schritt weiterdenken: was hat der Erblasser außer unehelichen oder sonstigen Kindern sonst noch verursacht? Seine Belegschaft. Die hat ihm sein Vermögen erarbeitet. Es wäre also nur logisch, diese Belegschaft erbrechtlich dem Sohn, der Tochter gleichzustellen. Der Belegschaft also einen Teil, der Genetik den anderen Teil.
Schon bliebe das Vermögen, das Unternehmen, erhalten. Das Know How wäre an das Land und in das Unternehmen stärker gebunden und ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung der Wirtschaft wäre getan.
Auch gerecht wäre eine solche Lösung: denn bei reinen Vermögenserbfällen wäre die Belegschaft nicht vorhanden und würde folgerichtig durch den Staat ersetzt.
Einer generellen Angleichung der Erbschaftssteuer an die Erfordernisse des Altersberges stände damit nichts mehr im Weg.

Michael Maresch

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