Ob ein Schaden wieder heilt wie beim Ohrlochstechen, ist unerheblich. Der Tatbestand der Körperverletzung ist erfüllt. Wenn ein Schaden nicht wieder heilen kann wie bei der Beschneidung, liegt meiner Meinung nach schwere Körperverletzung vor. Wer das nicht erkennt, gehört keinesfalls in die Kinderkommision des Bundestages.

Bei all diesen gegenwärtigen Diskussionen über körperliche Frühprägungen der Kinder, darf nicht vergessen werden, dass es auch psychische Prägungen gibt, die in ihrer Folge wesentlich größere Schäden anzurichten in der Lage sind, als ein Loch im Ohr. Dazu gehört ganz vorne die Taufe, die, streng gesehen, auch Körperverletzung ist. Eben nur psychische Körperverletzung: Zwangseingliederung in der Nähe der Hirnwäsche, "Waterboarding" mit all seinen Angstfolgen, da, bei Bedarf, wieder rauszukommen.

Ich finde, ob jemand getauft werden will, soll er selbst entscheiden. Dann, wenn er dazu in der Lage ist. Also allerfrühestens mit 14, besser mit 18.

Auf jeden Fall muss der Staat damit aufhören, diese Zwangszuweisung unmündiger Menschen zu einer Glaubensrichtung steuerrechtlich zu übernehmen. Denn das ist schlicht Beihilfe zur Verletzung des Menschenrechts der Kinder auf freie Selbstbestimmung.

Michael Maresch{jcomments on}


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