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Die Zeichen mehren sich, die darauf hindeuten, dass die Entwicklung der Rechtssysteme in den sogenannten "demokratischen Rechtsstaaten" mit der Fortentwicklung der Rechtsrealität, hervorgerufen durch das Internet und die Globalisierung, nicht mehr mithalten kann.
War das bisher nur bei den 9.11. geschädigten Amerikanern und ihrem Guantanamo, ihrer NSA und ihren Homeland Security Office feststell- und einfach kritisierbar, haben nun auch wir, in unserer heilen Grundgesetzwelt, mehrere Vorkommnisse, die unser altes Recht ad absurdum führen.
Da ist, zunächst einmal, die immer wichtiger werdende Steuerdebatte.
Ohne Internet und die technische Explosion der vergangenen Jahre, war zwischen den Steuerhinterziehern und ihren Verfolgern das Gleichgewicht der Waffen nur mit dem Anreiz der Straffreiheit gegen Geld herzustellen. Es war so einfach mit dem Fiskus Katz und Maus zu spielen, dass es sich unter den Reichen zum Volkssport entwickelte, gar zum Wettbewerb der Staaten um das beste Steuerbetrugsmodell. Weil die Verfolgungsbehörden ihm, dem Cleveren, dem Gentlemanbetrüger, nicht habhaft werden konnten, legten sie den Köder "Selbstanzeige" aus.
Wie grundlegend hat sich das verändert!
Das Internet und die technische Entwicklung erlauben es den Verfolgungsbehörden heute, beinahe jede Kapitalbewegung, notfalls über geklaute CDs, nach zu verfolgen. Das wissen selbstverständlich auch die Betrüger und reagieren mit massenhaften Selbstanzeigen.
Nur das Rechtssystem weiß davon noch nichts. Das schießt weiterhin mit Vorderladern.
Statt also per Gesetz die Selbstanzeige einfach aufzuheben und damit die neue Steuerhinterziehung schlicht unmöglich zu machen, die alte Steuerhinterziehung aber in einer Flut von Selbstanzeigen zu beenden, statt die Geldinstitute per Gesetz zu zwingen, jede Auslandstransaktion auch über einen Server der Fiskalbehörden zu schicken, setzt man sich dem Vorwurf aus, mit dem Ankauf von CDs, selbst staatlicher Verbrecher zu sein. Statt das Gesetz zu modernisieren und damit die Verbrechen bei den Verbrechern zu lassen.
Auch das schlichte Persönlichkeitsrecht hat in den vergangenen Jahren eine rasante Veränderung in der Rechtsrealität erhalten. Die Gesellschaft ist öffentlicher geworden, als es sich die Väter des Grundgesetzes vorstellen hätten können. Die Mehrheit der Bürger pfeift auf ihre persönlichen Daten. Stellt sie sogar ganz bewußt in das Netz: jeder will öffentlich sein. Will wahrgenommen werden.
Und das Recht? Es pennt. Es tut so als wären wir noch die anonyme Untertanenmasse des deutschen Kaisers: Die Rechtsrealität befragt beispielsweise Promis aller Art in ihrer generellen Vorbildfunktion zu allen möglichen, auch ihrem Metier vollständig fremden Themen. Mit den skurrilsten Ergebnissen. Wenn er oder sie sich dann aber als Steuerhinterzieher entpuppt, verteidigt man sein oder ihr Persönlichkeitsrecht. Geht's noch? Wer sich in Gefahr begibt, kann darin umkommen. Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, begibt sich in Gefahr. Wenigstens in die Gefahr, dass seine Leichen im Keller entdeckt werden. Das alte Recht aber will die Gutmenschen nach wie vor von ihren Kellerleichen trennen. So als gäbe es kein Internet.
Und da wäre noch die Geschichte mit der Kinderpornographie.
Eigentlich müsste man dafür, aus Gerechtigkeitsgründen, heute die strafbefreiende Selbstanzeige und, wie das Steuergeheimnis, das Pornographiegeheimnis einführen. So nah sind sich diese beiden Verbrechen aus der Sicht der Mittel der Strafverfolger gegen sie. Da ist der Dienstweg einzuhalten, als würde die Akten noch mit der Hand geschrieben. Da wundern sich Staatsanwälte über Informationsgeschwindigkeit. Als wären sie mit der Postkutsche zur Pressekonferenz gefahren. Da fallen Minister über die Merkelsche Kettensäge und dutzende Journalisten bemerken nicht, dass sich die Rechtsrealität verändert hat. Dass auch hier zwischen Recht und Recht ein globaler Spalt klafft. Im speziellen Fall Edathy ein Spalt zwischen dem geltenden Recht in Canada und dem in Deutschland. Mit einer klaren Tendenz der Weltgemeinschaft das canadische Recht dem deutschen vorzuziehen. Da mögen die ganzen, dem alten Recht nachweinenden Edelfedern noch so sehr über nicht rechtsrelevante Moral lamentieren, das Urteil ist gefallen: wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
Rosinenpicken aber, indem man sich weltweit Verbotenes zuordnet, es gar kauft, um dann auf das alte heimatliche Postkutschenrecht zu hoffen, war gestern.
Manch ein Staatsanwalt mag das unterbewusst schon verinnerlicht haben und geht mit Informationen in die Öffentlichkeit, die zwar längst, dank Internet, jeder kennt oder vermutet, von der das alte Recht aber, wegen Zukunftsblindheit, nichts wissen will, nichts wissen darf. Und jetzt muss er selbst, der Staatsanwalt, fürchten, dass die Rechts - Postkutsche ihn überrollt.
Wie sie den eigentlich modernen und hilfsbereiten, jedenfalls aber bewusst oder unterbewusst schon in der Rechtsrealität angekommenen Minister Friedrich schon überrollt hat.
Nur weil er die Pfeife geblasen hat und sich damit bewundernswerterweise in eine Reihe mit den anderen Whistleblowern gestellt hat.
Ich denke das Wort "Durchstecken" wird das Wort des Jahres 2014.

Michael Maresch

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