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Ein Grundrecht auf das Brief- oder Postgeheimnis existiert de facto nicht. Das steht zwar im Artikel 10 Grundgesetz, aber in Absatz 2 dieses Artikels, der 1968 durch CDU/CSU und SPD eingefügt wurde, wird dieses Grundrecht zur Farce: Abgehörte müssen nicht benachrichtigt werden, der Rechtsweg ist ihnen versperrt, wenn Staatsinteressen dies per Gesetz fordern. Das bedeutet, dass die NSA legal abhört. Die Abhörrechte aus der Besatzungszeit wurden in den Zwei-plus-vier-Verhandlungen einfach fortgeschrieben und sind somit Gesetz.
Nachdem das Handy der Kanzlerin nicht ausgenommen wurde, kann Obama unsere Bundeskanzlerin, aber auch uns alle, vollständig rechtmäßig und verdeckt abhören. Selbstverständlich weiß Merkel das. Ihre Entrüstung ist also nichts als eine veritable Schauspielerleistung, damit unsere Entrüstung sie nicht fortspült. Schlecht wird mir beim Gedanken, dass genau die, die uns des Grundrechts des Artikels 10 Grundgesetz beraubt haben, also CDU/CSU und SPD, gerade in Koalitionsverhandlungen zusammensitzen und schon wieder die vollständige Macht über das Grundgesetz übernehmen.
Michael Maresch, per E-Mail
Ein Brief- oder Postgeheimnis- Grundrecht existiert de facto überhaupt nicht. Das steht zwar über Artikel 10 Grundgesetz. In Absatz 2 dieses Artikels, der 1968 durch die CDU/CSU und die SPD eingefügt wurde, wird dieses Grundrecht aber zur Farce: Abgehörte müssen nicht benachrichtigt werden, der Rechtsweg ist ihnen versperrt(!), wenn Staatsinteressen dies per Gesetz fordern.